„Es herrscht Unklarheit“: ADAC gesteht Verwechslungsgefahr bei zwei Verkehrsschildern
Laut ADAC werden die Schilder „Verkehrsberuhigter Bereich“ und „Spielstraße“ häufiger verwechselt. Wir erklären Verkehrsteilnehmenden, was die beiden Warnschilder bedeuten.
München ‒ Die Schilder sehen zwar grundverschieden aus, werden aber laut Verkehrsclub ADAC häufiger von Straßenteilnehmenden verwechselt. Das eine Schild ist eckig und blau mit weißen Symbolen. Es zeigt ein Auto, ein Haus und eine große und kleine Person beim Ballspielen. Es deutet auf einen „verkehrsberuhigten Bereich“ hin. Das andere Schild ist rot-weiß und rund, gekennzeichnet mit dem Zusatzzeichen eines spielenden Kindes mit Ball. Hierbei handelt es sich um eine „Spielstraße“. Doch an welche Regeln müssen sich Autofahrer in den entsprechenden Bereichen halten?
Die Bedeutung von Verkehrsschildern sorgt immer wieder für Fragezeichen – doch wer gegen die Vorgaben verstößt riskiert ein Bußgeld. Auch beim Verkehrsschild „Anlieger frei“ droht ein Bußgeld.
„Spielstraße“ versus „verkehrsberuhigter Bereich“: Schilder mit unterschiedlicher Bedeutung
„Wir haben leider keine Informationen darüber, wie viele Menschen die Schilder verwechseln, aber dass bei beiden Schilder Unklarheit herrscht, das sehen wir auch“, sagt der ADAC gegenüber dem Portal inrlp.de. Der Verkehrsclub warnt vor der Verwechslungsgefahr. Denn „eine Spielstraße und ein verkehrsberuhigter Bereich sind nicht das Gleiche.“ Weil der verkehrsberuhigte Bereich in der Praxis aber deutlich öfter vorkomme, werde er umgangssprachlich meistens als Spielstraße bezeichnet.

Diese Regeln gelten in einem verkehrsberuhigten Bereich:
- In einer verkehrsberuhigten Zone bzw. Bereich sind Fußgänger:innen und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fußgänger:innen, egal ob klein oder groß, müssen nicht am Fahrbahnrand gehen, sondern dürfen die gesamte Straße nutzen. Wenn nötig, müssen Fahrzeuge warten. Kinder dürfen hier spielen, allerdings dürfen Fußgänger:innen ihrerseits den Fahrverkehr nicht behindern. Fußgänger:innen müssen zur Seite gehen, wenn ein Fahrzeug vorbeifahren möchte. Die Straße darf nicht blockiert werden, etwa durch große Gegenstände, Spielzeug oder Ähnliches.
- Motorisierte Fahrzeuge und Fahrräder dürfen hier maximal Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger:innen nehmen. Was die Straßenverkehrsordnung (StVO) unter Schrittgeschwindigkeit versteht, erklärt der ADAC auf seiner Internetseite. Autofahrer:innen, die gegen das Tempo verstoßen und Fußgänger:innen gefährden, müssen mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Das können bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h bereits rund 60 Euro und ein Punkt ins Flensburg sein. Zum Fahrverbot kommt es, wenn Fahrer bis zu 30 km/h schneller sind. Sie zahlen dann nicht nur rund 210 Euro Strafe, sondern sie müssen auch ihren Führerschein aller Voraussicht nach einen Monat abgeben. Auch Fußgänger:innen müssen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ein Bußgeld zahlen.
- Wichtig in dieser Zone: Hier gilt „rechts vor links“. Das heißt, bei kreuzenden Straßen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs müssen Fahrzeuge und Fahrräder die entsprechenden Vorfahrtsregeln beachten.
- In der Zone darf lediglich in speziell ausgewiesenen Flächen geparkt werden. Ausnahmen gelten dem ADAC zufolge ausschließlich für das Be- und Entladen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Verkehrssünder, die außerhalb der markierten Flächen parken, zahlen dafür zehn Euro. Wer dort länger als drei Stunden sein Auto stehen lässt, muss bereits mit 30 Euro rechnen.
Das rot-weiße Schild mit Zusatzzeichen weist auf eine Spielstraße hin.

Folgende Regeln gelten in einer Spielstraße:
- In der Spielstraße sind Fahrzeuge komplett verboten. Der Verkehr wird komplett ausgeschlossen. Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer:innen fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger:innen gedacht.