Abgesagter Streik: Bahn-Reisende müssen sich dennoch auf Einschränkungen einstellen
Doch kein Mega-Streik auf den Schienen. Reibungslos wird es zum Wochenbeginn an den Bahnsteigen wohl trotzdem nicht ablaufen. Das Unternehmen kommt Reisenden aber entgegen.
München – Der von der EVG ausgerufene 50-Stunden-Streik für Beschäftigte der Deutschen Bahn konnte abgewendet werden; die Gewerkschaft und das Unternehmen einigten sich auf einen Vergleich. Für Reisende, die auf die Bahn angewiesen sind, gibt es aber nur bedingt Grund zum Aufatmen: Wie die Deutsche Bahn auf ihrer Homepage mitteilt, müsse dennoch mit Einschränkungen und Ausfällen im Zugverkehr gerechnet werden. Das Unternehmen reagiert kurzfristig mit Sonder- und Kulanzregelungen für Betroffene.
Ein Drittel aller Fernzüge fallen wohl trotz Streik-Absage aus – Hier können sich Reisende informieren
Der Mitteilung zufolge könnten wohl nur rund zwei Drittel aller geplanten Fernzüge durchgeführt werden. „Vor allem am Sonntagabend sowie am Montag kommt es zu Zugausfällen“, informiert die Deutsche Bahn auf ihrer Internetseite. Die Einschränkungen beträfen vorrangig Strecken des Intercity (IC) und Intercity Express (ICE), doch auch bei Verbindungen im Regionalverkehr – etwa des Regional-Express (RE) – könnte es vereinzelt zu Verspätungen oder Ausfällen kommen.

Reisende sollten sich vorab informieren. Auf der Homepage gibt die Deutsche Bahn Auskunft über aktuelle Verkehrsmeldungen. Auch in der App (DB Navigator) können Reisende den Status ihrer geplanten Verbindung überprüfen. Außerdem hat die Deutsche Bahn eine Sonder-Hotline geschaltet (08000-996633), über die kostenlos Informationen zur Verkehrslage auf dem Schienennetz eingeholt werden können.
Flexible Nutzung auch ohne Umbuchung: Bahn zeigt sich wegen Umständen kulant
Reisenden, die aufgrund der Entwicklungen ihre Fahrt in den nächsten Tagen nicht antreten möchten, kommt die Bahn mit kulanten Sonderregelungen entgegen. Wer flexibel ist, kann seine Zugfahrt verschieben, wem das nicht möglich ist, bleibt dennoch nicht auf den Kosten sitzen. Kommt die Bahn zu spät oder gar nicht, stehen dem wie üblich Fahrgast rechtmäßig Entschädigungen zu.
Folgende Kulanzregelungen gelten laut bahn.de für die kommenden Tage:
- Flexible Nutzung des gebuchten Tickets: Fahrgäste, die zwischen Sonntag (14. Mai) und Dienstag (16. Mai) eine Fern-Verbindung gebucht haben, können ihre Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Das Ticket ist bis einschließlich dem Mittwoch (24. Mai) gültig; und wird auch den Nahverkehr ausgedehnt. Das heißt: Wer einen IC gebucht hat, kann stattdessen auch in einen RE oder eine S-Bahn steigen, sollte diese Verbindung eher zusagen. Allerdings gilt das nur für Tickets, die bis einschließlich 11. Mai gebucht wurden.
- Kostenfreie Erstattung des Fahrpreises: Alternativ können die Fahrtkarten für den oben genannten Zeitraum (14. bis 16. Mai) erstattet werden. Doch auch hier gilt: Das Ticket muss bis einschließlich 11. Mai erworben worden sein.
- Zugbindung entfällt: Wer ein Ticket zum Sparpreis und Super-Sparpreis bucht, muss sich vorab auf eine konkrete Zugverbindung festlegen. Der Fahrschein gilt dann nur für diesen ausgewählten Zug. Diese Regelung ist für den betroffenen Zeitraum aufgehoben. Fahrgäste können auch andere Züge aus dem Fern- und Nahverkehr nutzen.
- Ausnahme: Die sogenannte Cityfunktion gilt die Kulanzregelung nicht. Sprich: ist keine Anreise zum jeweiligen Bahnhof des gebuchten Tickets mit eingeschlossen, muss eine Fahrkarte für den ÖPNV erworben werden.
- Kostenloser Fahrradversand für Fernverkehrsreisende: Da die Bahn mit hohem Verkehrsaufkommen in den nächsten Tagen rechnet, werden Fahrgäste gebeten, ihre Fahrräder nicht mitzubringen. Eine Mitnahme kann nicht gewährleistet werden. Stattdessen bietet sie einen kostenlosen Fahrradversand für die ursprünglichen Streiktage an. Die Buchung hierfür kann ausschließlich online vorgenommen werden. In der Regel dauert der Versand zwei Werktage. Für E-Bikes und ähnliche Zweiräder gilt das jedoch Angebot nicht.
Statt Dienstag also einfach kurzerhand mit dem gebuchten Ticket von X nach Y fahren? Theoretisch ist das möglich. Doch nicht empfehlenswert. Denn da die Deutsche Bahn mit vollen Zügen zum verlängerten Wochenende (Christi Himmelfahrt) rechnet, rät sie „dringend davon ab“, das Ticket flexibel für Mittwoch, Donnerstag oder Sonntag (17., 18., 21. Mai) einlösen zu wollen; zumindest nicht ohne vorab Sitzplätze zu reservieren. „Wir empfehlen Ihnen, Ihre Reise – wenn möglich – auf den 16. Mai 2023 zu verlegen“, so das Unternehmen.
Einschränkungen und Bahnausfälle: Ab Dienstag sollen alle Züge wieder planmäßig fahren
Dass es überhaupt zu Einschränkungen und Ausfällen kommt, obwohl der Streik-Marathon abgewendet werden konnte, habe logistische Gründe. Am Samstag kam überraschend die Einigung zwischen der Gewerkschaft und der Deutschen Bahn zustande. So erfreulich das für Reisende auch ist, so aufwendig müsse das Unternehmen nun umplanen, um den vollständig heruntergefahrenen Bahnverkehr binnen 24 Stunden wieder hochzufahren.
„Die Deutsche Bahn steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen“, hieß es aufseiten des Unternehmens bezüglich der zu erwartenden Einschränkungen am Montag. „Am Dienstag wird wieder das vollständige Angebot zur Verfügung stehen“, so die Information laut bahn.de. (rku)