Preisbremsen für Strom und Gas: Wann das Geld bei Mietern ankommt
Die Strom- und Gaspreisbremse sollen ab 1. März 2023 dafür sorgen, dass Energie bezahlbar bleibt. Wie Mieter:innen von den gedeckelten Preisen profitieren.
Berlin – Für Verbraucherinnen und Verbraucher greifen mit Stichtag 1. März 2023 die Energiepreisbremsen. Damit werden für Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland die Rechnungen für Strom und Gas günstiger; das ganze gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023. Finanziert werden Strompreisbremse und Gaspreisbremse aus dem Abwehrschirm des Bundes über 200 Milliarden Euro, dem sogenannten „Doppelwumms“.
Noch ist nicht klar, wie viel die Energiepreisbremsen am Ende des Tages kosten werden. Das hängt zum einen von der Preisentwicklung ab und zum anderen davon, wie viel die Deutschen sparen. Unter dem Strich werden allerdings Schulden stehen, denn der 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm der Bundesregierung wurde über neue Kredite finanziert. Eine Gegenfinanzierung gibt es nur zum Teil aus krisenbedingten „Überschusserlösen“, die bei Stromerzeugern abgeschöpft werden. Doch wie kommen die Energiepreisbremsen, die die Kilowattstunde Gas bei 12 Cent und die Kilowattstunde Strom bei 40 Cent deckeln, bei Mieterinnen und Mietern überhaupt an?
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen für Strom und Gas für Mieterinnen und Mieter?
Für industrielle Großverbraucher gelten die Deckel schon. Für Mieterinnen und Mieter wird mit der Gaspreisbremse ab Anfang März der Preis auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt. Das gilt für 80 Prozent des im September prognostizierten Jahresverbrauchs. Wer also mehr als 12 Cent zahlt, für den sinken die monatlichen Abschläge.

Für jede über die 80 Prozent hinausgehende Kilowattstunde müssen Kundinnen und Kunden den festgelegten Preis je Kilowattstunde des jeweiligen Anbieters zahlen. Das soll einen Anreiz zum Energiesparen geben: Je weniger Gas genutzt wird, desto geringer ist der Verbrauch, der über der Gaspreisbremse liegt – und desto weniger muss gezahlt werden. Die Botschaft ist auch: Die Energiekrise ist noch nicht vorbei.
Mit der Strompreisbremse für private Verbraucher:innen wird der Preis für Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto begrenzt. Auch hier gilt dies für einen Bedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Die Energiepreisbremsen laufen nach derzeitigen Regelungen am 31. Dezember 2023 aus. Eine Verlängerung maximal bis zum 30. April 2024 ist im Gesetz angelegt, hängt aber nach Angaben des Wirtschaftsministeriums von europäischen Vorgaben ab.
Strom- und Gaspreisbremse greifen ab 1. März: Was bedeutet das für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Die gute Nachricht: Mieterinnen und Mieter müssten sich um nichts kümmern. „Die Lieferanten von leitungsgebundenem Erdgas und Wärme müssen ihren Kunden ab 1. März 2023 für jeden Monat einen Entlastungsbetrag gutschreiben“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des Mieterbundes. Der errechnete Entlastungsbetrag ist gleichmäßig auf die Abschläge zu verteilen. Die monatlichen Abschläge sinken entsprechend.
In Miethäusern mit Zentralheizung müssen Vermieter:innen die bei ihm anfallende Entlastung in der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode berücksichtigen. Meist haben die Vermieter:innen das Kalenderjahr als Abrechnungsperiode vereinbart. Dann erfolgt die Weitergabe der Entlastung im Rahmen der Heizkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2023. Diese Abrechnung muss erst bis Ende 2024 erstellt werden, sodass die Entlastung bei vielen Mieterinnen und Mietern erst Ende 2024 ankommen wird. Deshalb sind Vermieter:innen in bestimmten Konstellationen verpflichtet, bereits in diesem Jahr die Betriebskostenvorauszahlungen herabzusetzen. Laut dem Mieterbund ist das der Fall, wenn:
- der Vermieter seit dem 1. Januar 2022 die Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund steigender Kosten für leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme erhöht hat.
- der Vermieter mit dem Mieter seit dem 1. Januar 2022 erstmalig Vorauszahlungen für leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme vereinbart hat; in der Regel wird es sich hier um ein neu abgeschlossenes Mietverhältnis handeln.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer beim Stadtwerkeverband VKU, sagte, alle Unternehmen arbeiteten seit Monaten gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern mit Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Viele Kundinnen und Kunden hätten von ihren Energieversorgern bereits Informationsschreiben mit detaillierten Angaben zu Entlastungen erhalten. „Selbst wenn es zu ungewollten Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen kommen sollte: Alle Verbraucherinnen und Verbraucher werden ihre Entlastungen bekommen.“
Strom- und Gaspreisbremse: Energiepreise für Mieter:innen entwickelt sich derzeit positiv
Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, sagte, die Gesetze zu den Energiepreisbremsen seien so komplex geraten, dass ihre praktische Umsetzung eine „Mammut-Aufgabe“ sei. IT-Systeme für über 40 Millionen Haushalte sowie für tausende Firmen müssten umgestellt werden. Die Umsetzung der Entlastungen über die Energieversorger sei ein absolutes Novum. Die Energiebranche habe in einer Ausnahmesituation die Abwicklung der Entlastungen zugewiesen bekommen - weil der Staat derzeit keine rechtssichere und praktikable Grundlage habe, mit denen er solche Preisbremsen oder finanziellen Hilfen direkt an die Bürger:innen auszahlen kann. Das müsse sich schleunigst ändern.
Die Energiepreise entwickelten sich für Verbraucherinnen und Verbraucher derzeit positiv, sagte der Energieexperte des Vergleichsportals Check24, Steffen Suttner. Erwartet werde, dass die Preise für Neukund:innen in den kommenden Wochen weiter sinken. „Dann werden auch die Preisbremsen weniger gebraucht.“ Die Entwicklung bleibe allerdings abhängig von den weltpolitischen Ereignissen sowie den Füllständen der Gasspeicher. (dpa/jon)