Eltern von Kindern mit Behinderungen: Welche staatlichen Leistungen Sie unbedingt kennen sollten
Auf Eltern von Kindern mit Behinderungen können einige Zusatzkosten dazukommen. Um diese zu entlasten, können staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Kassel – Es gibt eine Vielzahl an staatlichen Leistungen, die Eltern von Kindern mit Behinderungen erhalten können. Je nach Grad der Behinderung können Menschen Sonderleistungen erhalten. Auch pflegende Angehörige werden unterstützt. Doch welche sind es?
Diese staatlichen Leistungen gibt es für Eltern von Kindern mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben in der Regel höhere finanzielle Ausgaben als andere. Um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, gibt es sogenannte Nachteilsausgleiche: „Das sind Leistungen wie Steuerentlastungen oder verschiedene Vergünstigungen“, schreibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Unter anderem kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt.

Auch Eltern haben in der Regel hohe finanzielle Ausgaben, um ein Kind mit Behinderung aufzuziehen. Wie andere Eltern auch, können Eltern von Kindern mit Behinderungen Kindergeld beantragen. Dabei werden monatlich 250 Euro pro Kind ausgezahlt. In der Regel gilt das bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Tritt die Behinderung des Kindes vor dem 25. Geburtstag ein und kann das Kind aufgrund dessen den eigenen Lebensunterhalt nicht decken, kann das Kindergeld auch länger erhalten werden.
Elterngeld und Mutterschutz – finanzielle Unterstützung für Eltern
Neben Kindergeld können Eltern von Säuglingen und Kleinkindern zudem Elterngeld erhalten. Dieses ist dafür gedacht, dass Eltern ihre Kinder nach der Geburt betreuen und erziehen können. Schon vor der Geburt bietet der Mutterschutz finanzielle Unterstützung, dieser gilt bis zu acht Wochen nach der Geburt. Wird bei einem Neugeborenen innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt, kann der Mutterschutz auf zwölf Wochen verlängert werden.
- Staatlichen Leistungen für Eltern von Kindern mit Behinderungen:
- Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen
- Elterngeld
- Kindergeld
- Steuerentlastungen
- Staatliche Leistungen für Menschen mit Behinderungen:
- Schwerbehindertenausweis
- Persönliches Budget
- Behindertentestament
- Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter bei Erwerbsminderung
Um das eigene Einkommen während der Schwangerschaft und kurz nach der Geburt zu garantieren, können weitere Mutterschaftsleistungen beantragt werden. Diese sind abhängig von der Arbeitssituation und Krankenversicherung. Ebenfalls erhalten werden können unterschiedlichste Steuerentlastungen wie der Behinderten-Pauschbetrag. Mit diesem sollen regelmäßige Kosten abgedeckt werden. Je nach Grad der Behinderung erhöht sich der Pauschbetrag, ab einem Grad von 20 kann dieser beantragt werden. Der erhaltene Pauschbetrag liegt zwischen 384 und 2840 Euro.