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Insekten im Essen als Gefahr für Menschen mit Allergien – wer auf Kreuzreaktion achten muss

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Von: Lisa Klein

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Wer bestimmte Allergien hat, könnte auch bei dem Verzehr von Insekten Reaktionen zeigen. Wer besonders aufpassen muss und welche Symptome möglich sind.

Eine neue EU-Verordnung erlaubt ab sofort Insekten im Essen – die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer darf in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form Lebensmitteln beigemischt werden. Die Liste mit Produkten, in denen Insekten künftig enthalten sein dürfen, ist lang. Darunter: Schokolade, Pizza, Nudeln, Brötchen und auch Fleisch sowie Fleischersatzprodukte - das hat Auswirkungen auf Verbraucher:innen. Doch vor allem für Allergiker:innen ist das gar nicht so ungefährlich. Denn wer allergisch gegen Hausstaub oder Schalentiere ist, kann durch sogenannte „Kreuzallergien“ auch auf Insekten reagieren.

In Deutschland sind aber nicht erst ab jetzt Insekten in Lebensmitteln zu finden. In einigen beliebten Produkten dürfen bereits Insekten enthalten sein – zum Beispiel als Farbstoff, berichtet echo24.de.

Allergische Reaktionen auf Insekten im Essen – mögliche Symptome

„Bei Allergien gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen“, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der Grund: Insekten enthalten verschiedene Proteine, die bei Verzehr allergische Reaktionen auslösen können. Ähnliche Proteine sind auch in Hausstaubmilben oder Krustentieren wie Shrimps enthalten, wie echo24.de berichtet. Wer also gegen Hausstaubmilben oder Krustentiere allergisch ist, hat möglicherweise auch nach dem Verzehr von Insekten allergische Beschwerden. Das nennt sich Kreuzreaktion.

„Wer eine bestehende Allergie auf Schalen- und Krustentiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben hat, sollte beim Verzehr von Speiseinsekten vorsichtig sein“, erklärt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Problematisch können Insekten im Essen wohl auch aufgrund der Futtermittel sein – wer auf Soja oder Weizen reagiert, verträgt laut Verbraucherzentrale womöglich auch die Krabbeltiere nicht. 

In der EU sind aufgrund einer neuen Verordnung Insekten in Lebensmitteln erlaubt.
In der EU sind aufgrund einer neuen Verordnung Insekten in Lebensmitteln erlaubt. © Marijan Murat/dpa

Diese Symptome können bei einer Allergie durch das Essen von Insekten auftreten:

Insekten in Lebensmitteln als Gefahren für Allergiker – Hersteller müssen alle Zutaten listen

Heimlich dürfen Insekten natürlich nicht einfach so Produkten beigemischt werden: Wenn Insekten in Lebensmitteln verwendet werden, muss das in der Zutatenliste aufgeführt sein. „Uns ist nicht bekannt, dass es irgendwie untergemischt wird“, sagt etwa der Lebensmittelchemiker Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa).

Auch die EU-Kommission stellt klar: „Jede und jeder kann selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kauft oder nicht.“ Den Verordnungen zufolge muss in der Zutatenliste mindestens eine der folgenden Angaben stehen:

Allergenkennzeichnung soll auf Insekten in Lebensmittelprodukten hinweisen

Auch Allergiker-Hinweise müssen in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste verzeichnet sein. Die EU-Verordnungen schreiben einen Hinweis vor, wonach zum Beispiel Hausgrillen „bei Verbrauchern mit bekannten Allergien gegen Krebs- oder Weichtiere und ihre Erzeugnisse sowie gegen Hausstaubmilben allergische Reaktionen hervorrufen“ können.

Verbraucherschützer Valet fordert hingegen eine deutlichere Kennzeichnung auf der Verpackung „und zwar gut verständlich für alle, zum Beispiel ‚Kekse mit Insekten´oder ‚Nudeln mit Insekten“.

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