Airline sagt aufgrund von Insolvenz alle Flüge ab: Was Reisende wissen müssen
Die während der Pandemie insolvent gegangenen britische Airline Flybe ist zum zweiten Mal zahlungsunfähig. Was das für Reisende bedeutet.
Frankfurt – Insgesamt 290 Tage nach ihrem Neustart hat die britische Regionalairline Flybe zum zweiten Mal Insolvenz angemeldet. Alle Flüge aus und nach Großbritannien seien abgesagt worden. Dies gab die Fluggesellschaft Flybe vor kurzem auf ihrer Internetseite bekannt. Flugreisende, die einen Flug mit Flybe gebucht hatten, rief die Airline dazu auf, nicht zum Flughafen zu fahren. Diese sollten sich zuerst nach einer alternativen Fluglinie umsehen.
Falls Fluggäste allerdings einen Flug mit einer der Partnerfluglinien Eastern Airways oder Blue Islands gebucht haben, empfiehlt Flybe, mit der entsprechenden Fluggesellschaft Kontakt aufzunehmen und sich die Flugpläne bestätigen zu lassen. Bereits 2020 hatte die Airline aufgrund der Pandemie zum ersten Mal Insolvenz angemeldet. Auch auf den Beruf der Flugzeugkapitäne und Flugzeugkapitäninnen hatte die Pandemie negative Auswirkungen.

Insolvenz von Flybe: Können Reisende einen Anspruch auf Entschädigung bei der Airline geltend machen?
Doch was ist mit Flugreisenden, die aufgrund der Insolvenz von Flybe von ihrem Flug zurücktreten möchten oder keine Möglichkeit haben, über einen der angebotenen Flugalternativen ihre Reise anzutreten? In diesen Fällen bleiben die Betroffenen auf ihren Kosten sitzen. Gemäß der EU-Fluggastrechtverordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht kein Anspruch auf Entschädigung mehr, wenn eine Airline Insolvenz angemeldet hat.
Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von Flybe ist es der Airline nicht mehr möglich, ausstehende Ansprüche auf Entschädigung auszuzahlen. Für weitere Auskünfte und Hilfe werden Reisende an die zivile Luftfahrtbehörde des Vereinigten Königreiches verwiesen.
Insolvenz der Airline Flybe sorgt für Ärger bei Reisenden in den sozialen Medien
Entsprechend groß ist der Unmut unter einem Post der Airline auf Twitter, in der diese die abgesagten Flüge bekannt gibt. Der Großteil des Ärgers in den Kommentaren sind die Kosten, auf denen die Nutzer nun wohl sitzenbleiben werden. Sofern die Airline nicht insolvent ist, kann ein Fluggast aber durchaus schon bei einer Verspätung des Fluges von mehr als drei Stunden eine finanzielle Entschädigung einfordern.
250 Euro | Für Strecken bis 1500 Kilometer |
400 Euro | Für Strecken ab 1500 Kilometer innerhalb der EU |
400 Euro | Für andere Strecken von 1500 Kilometer bis 3500 Kilometer |
600 Euro | Für andere Strecken über 3500 Kilometer |
Quelle: verbraucherzentrale.de |
Aber auch startende Flüge können für Unmut sorgen, wenn Ruhebedürftige in ihrer Nachtruhe gestört werden. (Niklas Müller)