Änderungen beim Personalausweis – Was geplant ist

Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher. Doch eine Änderung beim Personalausweis soll Behördengänge jetzt vereinfachen oder sogar überflüssig machen.
Berlin – In vielen Ländern lässt sich ein Großteil der Behördengänge bereits online abwickeln. Estland gilt als digitaler Schrittmacher Europas, hier können Bürger:innen bereits seit 2005 bei der Parlamentswahl ihre Stimme online abgeben. Deutschland hat in puncto Digitalisierung indes noch viel Nachholbedarf. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte am Mittwoch (29. März) einen neuen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens vor.
Personalausweis: Diese Änderungen kommen auf Verbraucherinnen und Verbraucher zu
Mit dem neuen Gesetz will die Regierung Behördengänge in Deutschland künftig auf ein Minimum reduzieren. Auch das Ummelden nach einem Umzug soll einfacher werden, ebenso wie die Feststellung der Identität – etwa durch Sicherheitsbehörden wie die Polizei.
- Die Kommunikation zwischen den Behörden soll verbessert werden: Im Falle eines Umzugs kann die neue Behörde ohne Zeitverzögerung auf die Ausweisdaten zugreifen. Sicherheitsbehörden sollen jederzeit das Foto abrufen können.
- Bürger:innen müssen beantragte Pässe, Personalausweise und eID-Karten nicht mehr auf dem Bürgeramt abholen, sondern bekommen diese per Post zugeschickt. Sie sparen sich damit einen Behördengang.
- Die Mindestalter für die Nutzung des Online-Ausweises wird von 16 auf 13 Jahre gesenkt. Zudem soll ab 1. Januar 2024 der bisher nur ein Jahr gültige Kinderreisepass wegfallen. Eltern sollen dann ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass für ihre Kinder beantragen können.
- Im auslandsrechtlichen Dokumentenwesen erhalten Antragssteller künftig einen elektronischen Aufenthaltstitel und können damit auch die Online-Ausweis-Funktion nutzen.
Änderungen beim Personalausweis: Wann das neue Gesetz in Kraft treten könnte
Am Mittwoch (29. März 2023) gab das Bundeskabinett grünes Licht für den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens von Bundesinnenministerin Faeser. Bevor das Gesetz allerdings in Kraft treten kann, muss es vom Bundesrat gebilligt werden. Damit wird frühestens im Herbst 2023 gerechnet. „Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist“, erklärte Faeser. „Das heißt konkret: schnellere, digitale Verfahren. Damit machen wir das Leben der Bürgerinnen und Bürger leichter“, sagte die Innenministerin. Das Passwesen ist nur ein Schritt auf dem Weg zu einem digitalisierten Deutschland.
Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein weiteres Puzzlestück. Auch dazu gibt es bereits einen Gesetzesentwurf, der allerdings keine Frist zur Umsetzung vorsieht. Kritik dazu kommt von den Koalitionspartnern Grüne und FDP. Doch es gibt auch kleine Fortschritte in puncto Digitalisierung: Der Online-Ausweis war in Deutschland bis Ende 2021 bei schätzungsweise 51,2 Millionen Personalausweisen eingeschaltet. Im Jahr 2022 sei diese Funktion im Durchschnitt bei mindestens rund 5,32 Millionen Vorgängen genutzt worden, hieß es nach Auskunft des Bundesinnenministeriums.
Angesichts von rund 84 Millionen Einwohnern in Deutschland ist die Nutzung sicherlich noch ausbaufähig. Der digitale Ausweis ist Voraussetzung für vereinfachte Behördengänge, etwa die digitale Auto-Zulassung oder die Online-Beantragung des Bürgergelds.