49-Euro-Ticket: Wo kann ich mein Fahrrad kostenlos mitnehmen? Ein Überblick
Das 49-Euro-Ticket soll Anreize schaffen, das Auto häufiger stehenzulassen. Wer viel mit dem Rad fährt, tut das meist schon. Darf das Fahrrad demnach mit in Bus und Bahn?
Frankfurt – Verhältnismäßig günstig mit Bus und Bahn fahren, dank des „ÖPNV-Tarifs“ des Deutschlandtickets – auch damit soll ab 1. Mai 2023 die Verkehrswende geschafft werden; auch wenn Fachleute daran zweifeln. Ist das Wetter schön, ist vielerorts auch das Rad eine gute Alternative zum Auto. Doch es gibt Strecken, die sich einfach nicht – oder nur sehr schlecht – mit dem Fahrrad zurücklegen lassen. Wäre es da nicht super, beides miteinander kombinieren zu können?
Kostenlose Fahrradmitnahme mit dem 49-Euro-Ticket? Hier ja, da nein
Der Anblick von Menschen mit ihren Fahrrädern am Bahnsteig oder an der Bushaltestelle ist kein ungewohnter. In Bussen und Bahnen vieler Verkehrsgesellschaft sind bestimmte Bereiche eigens für Radfahrerinnen und Radfahrer gedacht, in ausgewählten Städten winken sogar Prämien der Deutschen Bahn fürs Radeln. Doch ist die kostenlose Fahrrad-Mitnahme auch im 49-Euro-Ticket mit inbegriffen?
Die Antwort ist wieder mal ein Jein. Was gilt, hängt, wie bei so manch anderen Belangen, mit den jeweiligen Tarifbestimmungen der einzelnen Verkehrsverbünde und Gesellschaften zusammen, informiert die Deutsche Bahn. So ist beispielsweise das Deutschland-Ticket doch nicht für ausnahmslos alle Regio-Bahnen gültig, andernorts lassen sich damit sogar IC-Züge von Fernverbindungen nutzen.
49-Euro-Ticket: Wie ist die Fahrradmitnahme in den einzelnen Bundesländern geregelt?
Unter Umständen berechtigt das 49-Euro-Ticket zur kostenfreien Mitnahme des Fahrrads. In anderen Fällen muss das Zweirad draußen bleiben, etwa wenn die Züge voll sind, und zu manchen Zeiten fällt eine Extra-Gebühr dafür an. Ausschlaggebend für die Regelung ist auch, wo man in Bus oder Bahn einsteigen möchte.
Die Regelungen hier können von Bundesland zu Bundesland variieren. Folgendes gilt:
- Baden-Württemberg: Montags bis freitags vor 6 Uhr und nach 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist die Fahrrad-Mitnahme mit einem verbundübergreifenden Fahrschein kostenfrei. Für manche Strecken ist jedoch ein Ticket bwFAHRRAD nötig, das es für 5,50 Euro gibt. Werktags zwischen 6 und 9 Uhr hängt der Preis vom Verbund ab.
- Bayern: Eine Fahrrad-Kurzstreckenkarte kostet zwischen 75 Cent und sechs Euro – diese gilt für Verbindungen bis zu 39 Kilometern bei einer Einzelfahrt und bis zu 18 Kilometern bei Hin- und Rückfahrt. In diesem Fall dürfen bis zu drei kostenfrei mitfahrende Kinder bis 14 Jahre auch ihr Fahrrad für die Strecke unentgeltlich mitnehmen. Eine Fahrradtageskarte, die bis 3 Uhr am nächsten Tag gilt, kostet sechs Euro. In Verbünden gelten andere Tarife. Auf einigen Strecken ist die Mitnahme auch kostenlos.
- Berlin/Brandenburg: Für das VBB-Gesamtnetz gibt es einen Einzelfahrausweis Fahrrad für 3,60 Euro, eine Tageskarte kostet sechs Euro. Für Vielfahrer lohnt sich die Monatskarte zum Preis von 23,50 Euro.
- Hamburg: Die Fahrradtageskarte kostet 4,50 Euro, für 5,30 Euro gibt es ein Kombiticket für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg. In U-, S- und A-Bahnen sowie vielen Buslinien des HVV ist die Mitnahme montags bis freitags vor 6 Uhr, von 9 bis 16 Uhr und nach 18 Uhr ebenso kostenfrei, wie samstags, sonntags und feiertags und den Hafenfähren ganztägig. Die HVV-Fahrradkarte für Züge im Regionalverkehr innerhalb des HVV ist für 3,50 Euro erhältlich.
- Hessen: Im RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) und im NVV (Nordhessischer Verkehrsverbund) ist die Mitnahme generell kostenfrei, im RNN (Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund) bis auf wenige Ausnahmen montags bis freitags ab 9 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Der VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar) fordert nur montags bis freitags zwischen 6 und 9 Uhr ein Fahrradticket.
- Mecklenburg-Vorpommern: Der VVW (Verkehrsverbund Warnow) bietet Fahrradkarten für 3,50 Euro, Fahrrad-Tageskarten für sechs Euro und Fahrrad-Monatskarten für 20 Euro.
- Niedersachsen/Bremen: Eine Fahrradtageskarte im Niedersachsentarif kostet fünf Euro für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Kostenfreie Mitnahme gibt es nur im GVH (Großraum-Verkehr Hannover) – nicht allerdings montags bis freitags zwischen 6.30 und 8.30 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr. Im VRB (Verkehrsverbund Region Braunschweig) gibt es die Fahrradkarte für 2,50 Euro. Der VBN (Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) fordert für ein Fahrrad-Tagesticket 3,95 Euro, für ein Fahrrad-Monatsticket 54,30 Euro und für ein Fahrrad-Abo-Ticket 45,30 Euro pro Monat. Geringer fallen diese Preise bei den Preisstufen I, A, B, S (1-2 Zonen) aus: zwei Euro fürs Tagesticket, 36,20 Euro für das Monatsticket, 29,60 Euro pro Monat für das Abo-Ticket.
- Nordrhein-Westfalen: Für das Fahrradtagesticket NRW werden 4,80 Euro verlangt. In den Verbunden gibt es verschiedene andere Angebote, unter anderem auch Monats- oder Abo-Karten.
- Rheinland-Pfalz: Von Montag bis Freitag vor 9 Uhr werden für die Fahrradtageskarte 6,50 Euro aufgerufen. Ansonsten ist die Mitnahme kostenfrei möglich. In den verschiedenen Verbünden gelten andere Tarife; in Mainz etwa ist die Mitnahme stets kostenlos.
- Saarland: Der Preis für die Fahrradtageskarte beträgt für Fahrten von Montag bis Freitag vor 9 Uhr 6,50 Euro. Zu anderen Zeiten kann der Drahtesel kostenfrei mitgenommen werden.
- Sachsen: Bei Fahrten zwischen Verkehrsverbünden werden für eine Fahrradtageskarte sechs Euro aufgerufen. In den Verbünden ist die Mitnahme in vielen Fällen kostenfrei.
- Sachsen-Anhalt: Fahrräder können hier mit wenigen Ausnahmen kostenfrei mitgenommen werden.
- Schleswig-Holstein: Für 4,50 Euro gibt es eine Fahrradtageskarte, im Gesamtnetz des SH-Tarifes kostet diese mindestens 5,30 Euro. In S-Bahnen dürfen Fahrräder montags bis freitags von 6 bis 9 Uhr und von 16 bis 18 Uhr nicht mitgenommen werden.
- Thüringen: Generell ist die Fahrradmitnahme hier kostenfrei.
Fahrradmitnahme bei der Deutschen Bahn: Extra-Tickets für Nah- und für Fernverkehr im Angebot
Knifflig wird es, wo es zu Überschneidungen kommt. Wer sein Rad über mehrere Bundesländer hinweg in Nahverkehrszügen transportieren will, ist mit der Fahrradtageskarte Nahverkehr gut beraten. Kostenpunkt: sechs Euro. Sie gilt bis 3 Uhr des nächsten Tages und berechtigt laut der Deutschen Bahn dazu, das Rad in allen Zügen des Nahverkehrs (IRE, RE, RB und S-Bahn) mitzunehmen. Für mitreisende Kinder unter sechs Jahren fallen keine Fahrrad-Gebühren an.

Der Großteil der Fernverkehrszüge ist vom 49-Euro-Ticket ausgeschlossen. Doch auch für Inter-City-Züge gibt es ein Angebot zur Fahrradmitnahme, doch neben der „Fahrradkarte Fernverkehr“ (neun Euro) braucht es zusätzlich eine Stellplatzreservierung fürs Bike. Wichtig: Beides muss vorab gebucht werden, und zwar möglichst frühzeitig vorgenommen werden. Der früheste Zeitpunkt für die Reservierung ist sechs Monate vor Abfahrt.
Grundsätzlich weist die Bahn darauf hin, dass es aus Sicherheitsgründen nur begrenzte Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme gibt. Eine Garantie, dass das Rad in Bus und Bahn Platz findet, gibt es nicht. Bei größeren Zweirädern, wie Tandems, Liegerädern oder Dreirädern sollte im Vorfeld Kontakt mit der Bahn aufgenommen werde, da sie nur in Zügen mit größerer Stellplatzkapazität unterkommen können. (rku)