Heizung austauschen: Wer muss 2023 aktiv werden?
Hat die Heizungsanlage im Eigenheim ein bestimmtes Alter erreicht, muss sie ausgetauscht werden. Auch 2023 kommt das auf viele Hausbesitzer:innen zu.
Frankfurt – Die Preise für fossile Energieträger steigen seit Beginn des russischen Einmarschs in die Ukraine in immer neue Höhen. Viele Menschen bereuen, nicht schon früher auf erneuerbare Energieträger umgestiegen zu sein – besonders bei der Heizung. Denn wer mit Öl oder Gas heizt, für den geht es in diesem Winter richtig ins Geld.
Dazu kommt die schlechte Ökobilanz dieser Heizungen. Wo auch immer Öl oder Gas verbrannt wird, entsteht CO₂, das klimaschädliche Gas, das zu einem großen Teil für den Treibhauseffekt und damit für den Klimawandel verantwortlich ist.

Ab 2023: Gesetz zwingt zum Austausch von alten Heizungen
Um die Klimabilanz des Gebäudesektors in Deutschland zu verbessern, hat die Bundesregierung 2020 ein Gesetz verabschiedet, dass Hausbesitzer:innen zwingt, besonders klimaschädliche Heizungen zu einem bestimmten Stichtag auszutauschen.
Das betraf schon in den vergangenen zwei Jahren Eigentümer:innen. Auch 2023 werden viele Heizungen wieder die gesetzliche Altersgrenze überschreiten, ab der sie ausgewechselt werden müssen.
Klimaschutz: Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden
Grundsätzlich gilt: Sobald eine Heizung mehr als dreißig Jahre in Betrieb war, muss sie stillgelegt werden. Das sieht der Gesetzgeber so vor, da besonders ältere Modelle oftmals nicht besonders effizient sind. Doch es gibt Ausnahmen von der Regel.
Wer einen Niedrigtemperatur-Heizkessel oder einen Brennwertkessel hat, ist von der Pflicht zum Austausch befreit. Dem Online-Portal heizsparer.de zufolge dürfte das aber nur sehr wenige Eigentümer:innen betreffen, da diese Modelle in den Neunzigerjahren noch nicht sehr verbreitet waren. Auch Heizungsanlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt, dürfen bleiben.
Pflicht zum Austausch alter Heizungen: Wo ist das Baujahr vermerkt?
Eine weitere Ausnahme können Hausbesitzer:innen in Anspruch nehmen, die ihr Haus selbst bewohnen und schon vor dem 1. Februar 2002 dort eingezogen sind. Ändern sich die Eigentumsverhältnisse nach diesem Stichtag, haben die neuen Besitzer:innen zwei Jahre Zeit, um die gesetzliche Pflicht zum Austausch der Heizung umzusetzen.
Wer sich unsicher ist, wie alt die Heizung im eigenen Haus ist, kann diese Information auf dem Typenschild des Heizkessels ablesen. Dort sind im Normalfall das Baujahr und auch der Hersteller und der Modelltyp vermerkt.
Alter der Heizung bestimmen: Schornsteinfeger kann helfen
Ist das Schild nicht mehr lesbar, hat im Zweifelsfall der örtliche Schornsteinfeger das Baujahr in seinem Protokoll vermerkt und kann Eigentümer:innen mit der Information aushelfen. Auch Heizungsinstallateur:innen können helfen, das genaue Alter einer Heizungsanlage zu bestimmen.
Um den Tausch der Heizung müssen Hausbesitzer:innen sich dann selbst kümmern, Heizungsunternehmen kontaktieren – und sich auf hohe Kosten einstellen. Besonders die Heizlösungen, die besonders klimafreundlich sind, können schnell zehntausende Euro kosten, zeigt eine Übersicht von heizsparer.de. Erschwerend kommt hinzu, dass Eigentümer:innen, die ihre Heizung aufgrund der gesetzlichen Vorschrift austauschen müssen, keinen Anspruch auf Fördergelder für Wärmepumpen und ähnliches haben. Ein Austausch vor Ablauf der 30-Jahres-Frist kann sich unter Umständen also lohnen.
Art der Heizung | Anschaffungskosten |
---|---|
Wärmepumpe | 15.000 Euro bis 30.000 Euro |
Fernwärme | 4500 Euro bis 12.000 Euro |
Blockheizkraftwerk | 20.000 Euro bis 40.000 Euro |
Solarheizung | 5000 Euro bis 12.000 Euro |
Holz/Pelletheizung | 10.000 Euro bis 28.000 Euro |
Bis zu 50.000 Euro Bußgeld für alte Heizungen
Wie teuer der Austausch genau wird, hängt von der neuen Heizlösung ab, für die die Eigentümer:innen sich entscheiden, wie das Portal heizsparer.de informiert. Mittelfristig kann es sich, je nach Heizung und Gebäudetyp, auch lohnen, Heizungspumpe, Heizkörper und Thermostate mit auszuwechseln. Die Investitionskosten für den Austausch sind in diesem Fall natürlich höher und rechnen sich erst nach einigen Jahren.
Wer allerdings mit einer zu alten Heizung erwischt wird, muss im schlimmsten Fall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Schornsteinfeger:innen dürfen die alten Heizungen außerdem zwangsweise stilllegen. (Jana Ballweber)