Der CAS teilte in seiner Urteilsbegründung mit, dass Walijewa als besonders schutzbedürftig gelte. Die Anti-Doping-Regeln der RUSADA und der WADA-Code seien zudem für vorläufige Suspendierungen bei minderjährigen Athletinnen und Athleten nicht ausreichend.
Der CAS-Generaldirektor Matthieu Reeb betonte außerdem, den „irreparablen Schaden“, zu dem ein Ausschluss von den Winterspielen geführt hätte. Die Verzögerung bei der Auswertung der Probe habe Walijewa darüber hinaus die Möglichkeit genommen, „bestimmte gesetzliche Anforderungen zu erfüllen“. Reeb sagte: „Wir wären alle nicht hier, wenn es wie üblich eine Woche oder zehn Tage gedauert hätte.“
Die russische Anti-Doping-Agentur hatte Walijewas Suspendierung bereits nach nur einem Tag aufgehoben, dabei sind etliche Fragen nicht geklärt. Die am meisten diskutierte: Warum wurde das Ergebnis der Probe erst am 8. Februar bekannt, einen Tag nach der Teamentscheidung? Der Test fand am 25. Dezember statt, Corona-Fälle im Labor in Stockholm sollen die Auswertung verzögert haben. (ktho/sid)