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Sport im zweiten Corona-Lockdown: Das ist jetzt noch erlaubt - und das nicht mehr

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Von: Patrick Mayer

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Berlin: Eine Frau joggt vor der Kulisse des Kraftwerkes Ruhleben.
Berlin: Eine Frau joggt vor der Kulisse des Kraftwerkes Ruhleben. © Soeren Stache/dpa

Lockdown-Light: Fitnessstudios, Tennis, Fußball, Joggen, Schwimmen - was in der Corona-Pandemie in Deutschland im November erlaubt ist und was nicht. Ein Überblick.

München - Lockdown-Light wegen Corona in Deutschland*: Vom 2. bis 30. November werden in der Coronavirus-Pandemie weite Teile des öffentlichen Lebens wieder heruntergefahren. Kontaktbeschränkungen treten wieder in Kraft, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen müssen ganz schließen.

Lockdown-Light in Deutschland: Wieder ist der Sport in der Coronavirus-Pandemie massiv betroffen

Doch was bedeutet das für den Sport allgemein? Was ist mit dem Individualsport in Corona-Zeiten? Was ist noch erlaubt, und was verboten? Sicher ist: Mannschaftssport im Amateurbereich wird es vorerst nicht mehr geben.

Dagegen sind erneut drastische Corona-Beschränkungen im Bereich des Freizeit- und Amateursports angesagt.

Viele regionale Verbände haben zum Beispiel im Fußball, Handball und Tennis den Spielbetrieb vorübergehend eingestellt, Wettkampfveranstaltungen in Leichtathletik oder Kampfsport wurden auf mittelfristige bis lange Sicht abgesagt oder erst gar nicht mehr geplant. Und was ist mit dem Individualsport in Corona-Zeiten?

Sport im Lockdown-Light: Zwischen dem 2. und 30. November gelten in Deutschland neue Corona-Regeln

Laut Verlautbarung der Bundesregierung gilt im Corona-Lockdown-Light: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern wird ab dem 2. November geschlossen. Das gilt auch für Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen. Erlaubt bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.“

Corona-Lockdown-Light in Deutschland: Das gilt im November im Freizeit- und Amateursport - Liste zur Übersicht

Sportarten und DisziplinenWegen Corona: Erlaubt oder verboten?Das gilt wegen der Corona-Kontaktbeschränkungen
FitnessstudiosverbotenFitnessstudios sind ab dem 2. November geschlossen.
Freizeit- und Amateur-FußballIn Gruppen und Mannschaften verbotenAlle öffentlichen und privaten Sportanlagen müssen ab dem 2. November schließen.
JoggenerlaubtIndividualsport ist allein, zu zwei oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
SchwimmenIn Schwimmbädern verbotenAlle öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder werden ab dem 2. November geschlossen.
TennisverbotenAlle öffentlichen und privaten Sportanlagen müssen ab dem 2. November schließen.
Boxen und KampfsportverbotenAlle öffentlichen und privaten Sportanlagen müssen ab dem 2. November schließen.
LeichtathletikverbotenAlle öffentlichen und privaten Sportanlagen müssen ab dem 2. November schließen. Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt.
Handball und EishockeyverbotenAlle öffentlichen und privaten Sportanlagen müssen ab dem 2. November schließen.

Mitte November wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU), ihre Bundesregierung und die Länderchefs um Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU)* und NRW-Regierungschef Armin Laschet (CDU)* die Corona-Lage neu bewerten und über weitere Schritte entscheiden.

Bis dahin ruht der öffentliche Freizeit- und Amateursport bis auf den Individualsport - einmal in der Coronavirus-Pandemie. (pm) *Merkur.de ist Teil des deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

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