HSV-Spieler Bakery Jatta: Staatsanwaltschaft legt offiziell Beschwerde ein

Die Debatte um die Identität von Bakery Jatta geht weiter. Der Generalstaatsanwalt forderte die Staatsanwaltschaft auf, sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung des Verfahrens einzulegen.
Hamburg – Erst vergangene Woche hat das Amtsgericht Hamburg-Altona eine Verfahrenseröffnung im Fall um die Identität um HSV-Spieler Bakery Jatta abgelehnt. Damit gilt der Flügelflitzer des HSV als unschuldig. Doch die Debatte ist noch nicht zu Ende. Vielmehr geht es in die nächste Runde. Denn: Der Generalstaatsanwalt forderte die Staatsanwaltschaft dazu auf, sofortige Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Verfahrens einzulegen.
Alle Details zur Beschwerde im Fall Jatta verrät 24hamburg.de* hier.
Wann die Prüfung des Verfahrens neu aufgelegt wird, ist indes noch nicht bekannt. *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.*