DFL auf Weg zur Rettung der 50+1-Regel
Kartellamt signalisiert Zustimmung / Die DFL will endlich Rechtssicherheit
Es gibt zwei bedeutende Nachrichten für den deutschen Fußball aus dieser Woche. Erstens: Der Aufsichtsratschef der Deutschen Fußball-Liga, Hans-Joachim „Aki“ Watzke, ist bei der Mitgliederversammlung des Sportvereins Rot-Weiß Erlinghausen, die am Montagabend in der Pizzeria Dolce Vita stattfand, wie angekündigt nach 28 Jahren zurückgetreten. Das Ende einer Ära.
Dafür wurde eine andere Ära, deren Ende schon mehrfach bevorzustehen schien, am Mittwoch zementiert. Eine Überarbeitung der vor 24 Jahren eingeführten 50+1-Regel zum Schutz von mitgliederbestimmten Bundesligavereinen vor dem Einfluss von Investoren ist von der DFL jetzt dem Bundeskartellamt vorgelegt worden. Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung, in der es vor allem darum ging, dass Ausnahmen von 50+1 nicht zur Regel werden. Den betroffenen Klubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg tut das weh, aber nur ein bisschen.
Bei der DFL ist man guten Mutes, dass das Kartellamt den Kompromissvorschlag abnickt. Entsprechendes war aus dem hohen Hause tatsächlich zu vernehmen. Die Vorlage könne „einen wichtigen Schritt zur Beendigung des Verfahrens darstellen“, ließ Behördenchef Andreas Mundt schriftlich übermitteln.
Der Plan sieht unter anderem vor, dass in Deutschland künftig keine neu hinzukommenden Klubs mehr durch Konzerne, Investoren, Mäzene oder gar fremde Länder geführt werden dürfen.
Da Leverkusen und Wolfsburg aber ein Bestandsschutz gewährt wird (auf den Dietmar Hopp mit der TSG Hoffenheim vergangene Woche freiwillig verzichtet hat), müssen die beiden Firmenklubs neue Auflagen erfüllen. So muss künftig der Verein mit mindestens einer Person im Aufsichtsrat vertreten sein. Diese Person verfügt nicht nur über einfaches Stimmrecht, sondern gar über ein Vetorecht bei „Entscheidungen in Bezug z.B. auf den Namen, das Logo und die Farben eines Klubs, den Vereinssitz und eine wesentliche Reduzierung der Anzahl von Stehplätzen im Stadion“.
Hinzu kommen an die Allgemeinheit der anderen Klubs zu zahlende Ausgleichsbeträge für den Fall, dass die finanzkräftigen Konzerne Verluste der Fußballtöchter über eine vorgegebenes Maß hinweg ausgleichen. Dies war in der Vergangenheit regelmäßig geschehen und hatte einen Wettbewerbsvorteil für Wolfsburg und Leverkusen bedeutet, über den sich die Konkurrenten ärgerten.
Sollte das Kartellamt dem Vorschlag zustimmen, müssten die 36 Lizenzklubs auf einer Mitgliederversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine entsprechenden Anpassung der Satzung vornehmen.