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DFB gibt mutmaßlichen Dopingfall Mario Vuskovic vorerst an CAS ab

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Von: Jan Christian Müller

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Saison gelaufen: : Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV.
Saison gelaufen: : Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV. © dpa

Internationaler Sportgerichtshof in Lausanne ist jetzt im Boot. Der Zweitligaprofi des Hamburger SV bleibt erst einmal zwei Jahre lang gesperrt.

Auf der Liste der Anhörungen beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne steht die Angelegenheit noch nicht. Aber das dürfte alsbald geschehen. Denn das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das Berufungsverfahren im mutmaßlichen Epo-Dopingfall Mario Vuskovic vorerst ausgesetzt. Damit waren sowohl die Anwälte von Vuskovic und dessen Verein Hamburger SV als auch der Kontrollausschuss des Verbands als Ankläger gegen den Zweitligaprofi einverstanden. Das Gericht folgte damit einem entsprechenden Antrag der Verteidigung.

Die Frage ist nun aber, wie lange es dauern wird, bis der Internationalen Sportgerichtshof den Fall bearbeitet. Dazu werden in der Regel drei juristische Sachverständige herbeigezogen, die sich im Sportrecht gut auskennen, Anders als beim DFB sind die Anhörungen beim CAS nicht transparent für Medien zugänglich.

Für den Kroaten Vuskovic war schon vorher klar, dass die aktuelle Saison für ihn gelaufen ist. Er darf seit Mitte November, seit das Ergebnis der ebenfalls positiven B-Probe vorliegt, noch nicht einmal mehr mit der Mannschaft trainieren und hält sich meist in seiner Heimatstadt Split auf.

Nach drei Verhandlungstagen in einem komplexen Verfahren vor dem DFB-Sportgericht war der 21-Jährige Ende März zu einer zweijährigen Sperre verurteilt worden; genau die Mitte zwischen der sportjuristisch möglichen Höchsstrafe von vier Jahren und einem Freispruch also. Dagegen hatten der DFB-Kontrollausschuss, die Nationale Antidopingagentur (Nada) und Vuskovic´ Anwälte jeweils Berufung vor der nächsthöheren Instanz, dem DFB-Bundesgericht, eingelegt. Die Vuskovic-Seite beantragte darüber hinaus eine Verhandlung vor dem CAS.

So soll es nun kommen. DFB-Bundesrichter Achim Späth begründete: „Da es nicht zweckmäßig wäre, wenn das Berufungsverfahren nebeneinander vor dem DFB-Bundesgericht und dem CAS geführt werden würde, ruht das Verfahren vor dem Bundesgericht zunächst.“ Mit der Betonung auf zunächst, denn, so Späth: „Die Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesgericht würde bei einer Nichtannahme der Berufung seitens des CAS oder einer rechtskräftigen Entscheidung des CAS wieder enden. Darüber hinaus können die Berufungsführer eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Bundesgericht beantragen, wenn eine nicht absehbare Dauer des Verfahrens beim CAS eintreten sollte.“

Vuskovic beteuert seine Unschuld. Ein Angebot seitens des Kontrollausschusses mit Plazet des DFB-Sportgerichts, das Blutdoping zuzugeben und dafür eine auf ein Jahr minimierte Sperre anzunehmen, lehnte er ab. Seine Verteidiger bezweifeln die von der Weltantidopingagentur seit Jahrzehnten ratifizierte Epo-Nachweismethode im Grundsatz.

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