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DFB darf Vereine bei Fehlverhalten der Fans weiter bestrafen

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Von: Stefan Krieger

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Pyrotechnik im Stadion: Schadet zwar meist niemanden, wird aber trotzdem oft bestraft.
Pyrotechnik im Stadion: Schadet zwar meist niemanden, wird aber trotzdem oft bestraft. © Caroline Seidel/dpa

Der Bundesgerichtshof entscheidet über verschuldensunabhängige Bestrafung bei Fanvergehen. Die Vereine dürfen weiter in die Pflicht genommen werden.

Karlsruhe - Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (04.11.2021).

Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte - und nun auch in letzter Instanz unterlag. (Az. I ZB 54/20)

Für Zwischenfälle im Stadionbereich haften die Vereine

Der FC Carl Zeiss Jena hatte das Verfahren angestoßen. Die Thüringer sollen für Störungen von zwei Drittliga-Heimspielen und einer -Auswärtspartie 2018 insgesamt knapp 25.000 Euro zahlen. Geschäftsführer Chris Förster wollte das nicht hinnehmen. „Wir machen sämtliche Maßnahmen, die nötig sind“, sagte er nach der ersten BGH-Verhandlung am 1. Juli. „Wir werden für etwas bestraft, das wir nicht beeinflussen können.“

Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass für Zwischenfälle im Stadionbereich die Vereine haften. Vor dem zuständigen Schiedsgericht war der Verein unterlegen. Mit der Entscheidung des BGH hat dieser Schiedsspruch nun Bestand.

Für das Fan-Bündnis „Unsere Kurve“ könnte das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Fußball-Vereinen bei Fan-Vergehen größere Folgen haben. „Mit Spannung erwarten wir das BGH-Urteil zum Rechtsstreit zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem DFB, da dieses zu weitreichenden Reformen der DFB-Sportgerichtsbarkeit führen kann“, heißt es in einer Stellungnahme von „Unsere Kurve“ auf Anfrage der DPA.

DFB-Strafen stoßen auch bei den Fans auf Protest

Die regelmäßig durch das DFB-Sportgericht verhängten Strafen stoßen bei den Fans seit vielen Jahren immer wieder auf Protest. „Mit Blick auf die Fanszenen sprechen wir von einer Vielzahl junger Menschen, und die allermeisten haben ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl“, erklärte Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) in Frankfurt am Main. „Das wird durch das spezifische Strafensystem im Fußballsport regelmäßig herausgefordert, zum Beispiel wenn große Gruppen von Fans für das Fehlverhalten einzelner bestraft werden, die sogenannten Kollektivstrafen.“ Auch Eintracht Frankfurt wurde in der Vergangenheit schon für das Abbrennen von Pyrotechnik durch seine Fans bestraft.

DFB-Anwalt Thomas Summerer sah den Verband schon vor dem Urteil im Recht: „Wir halten nach wie vor die Haftung der Vereine für Zuschauerausschreitungen für unerlässlich.“ Die bisherigen Entscheidungen im Fall Jena stünden „in vollem Einklang mit dieser seit Jahren geklärten Rechtslage“. Das sieht das BGH jetzt offensichtlich genau so. (skr/dpa)

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