50+1-Regelung: Ein fauler Kompromiss

Die Änderungen für die Konzernklubs in Wolfsburg und Leverkusen und Leipzig spotten im Grunde jeder Beschreibung. Der Wettbewerbsnachteil für die Konkurrenz bleibt bestehen. Ein Kommentar.
An den Bundesliga-Standorten Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig dürften sich die Fußballmanager selig in den Armen liegen. Denn das Bundeskartellamt hat sich von der Deutschen Fußball-Liga über den Tisch ziehen lassen. Herausgekommen ist ein halbgarer Kompromiss zur 50+1-Regel. Die gibt es seit 25 Jahren. Sie soll dafür sorgen, dass keine bösen Investoren deutsche Profifußballklubs übernehmen. Die Mitglieder sollen hierzulande bestimmen. Das gibt es nirgendwo sonst auf der Welt, wird aber in der Bundesliga nur unzureichend umgesetzt. Und besser wird es leider auch in Zukunft nicht. Ganz im Gegenteil.
Denn die jetzt vom Kartellamt veröffentlichte Absprache gleicht die für die Konkurrenten unzumutbaren Wettbewerbsvorteile der Konzernklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg nur unzureichend aus. RB Leipzig kommt sogar komplett ungeschoren davon. Dort bleibt der Red-Bull-Konzern absoluter Chef eines Vereins, welcher der Idee eines von Mitglieder geführten Klubs Hohn spricht und dennoch weder von DFL noch vom Staat auch nur einen Millimeter ausgebremst wird.
Insgesamt ist das, was die DFL und die Bonner Wettbewerbsbehörde da ausbaldowert haben, eine echte Enttäuschung. Denn was bringt es denn, dass künftig die Mitglieder des VfL Wolfsburg und von Bayer Leverkusen jetzt ein Vetorecht haben, wenn es um die Änderung des Klublogos, Verkleinerungen der Stehplatzkapazitäten oder den Austritt aus der Bundesliga geht? Alles Vorgänge, die in der Praxis doch von Volkswagen in Wolfsburg und dem Bayer-Werk in Leverkusen nie ernsthaft vorangetrieben wurden. Da hätte man sich besser mal gemeinsam dem Bullen-Logo von RB Leipzig gewidmet, statt derlei theoretischen Unfug zu durchdenken und dem Publikum als Erfolg zu verkaufen.
Auch die in Zukunft beabsichtigten Strafzahlungen für Leverkusen und Wolfsburg für den Fall, dass die Mutterkonzerne in der Jahresbilanz Verluste der Fußballtöchter ausgleichen (Volkswagen allein 84 Millionen Euro zwischen 2018 und 2021), sind im Grunde ein schlechter Witz. Zwar haben sie in Leverkusen und Wolfsburg deshalb pflichtgemäß ein paar Krokodilstränen vergossen. Tatsächlich tut ihnen die neu fixierte Regelung aber nicht sonderlich weh. Denn Strafen müssen sie angesichts der aktuellen Umsätze (jeweils rund 250 Millionen Euro pro Saison) erst dann zahlen, wenn die Mütterkonzerne den Fußballtöchtern Jahresverluste über 18 Millionen Euro ausgleichen. Und auch dann bewegen sich die Strafzölle in Bereichen von ein paar zehntausend Euro pro Million Verlustausgleich, die bei den milliardenschweren Konzernen noch nicht mal ein müdes Lächeln verursachen dürften.
Hinzu kommt: Dass sich künftig keine weiteren Ausnahmeregelungen noch zu Wolfsburg und Leverkusen gesellen dürfen, wie das noch 2015 Dietmar Hopp nach 20 Jahren Investment in die TSG Hoffenheim erlaubt war, ist ein Schritt zurück, der die vorteilhafte Sondersituation von Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig manifestiert. In einem DFB-Schiedsgerichturteil war richtigerweise im Jahr 2011 genau die andere Richtung vorgegeben worden. Nämlich die Möglichkeit für zuverlässige Investoren, die zwei Jahrzehnte treu an der Seite eines Vereins standen, diesen nach den Beispielen Bayer und Volkswagen auch führen zu dürfen.
Ohnehin sorgt die 50+1-Regel im echten Fußballleben nicht dafür, dass Bundesligavereine vor Fremdeinfluss geschützt wären. Zwei Beispiele: Borussia Dortmund wäre komplett abgeschmiert, hätten nicht im Frühjahr 2005 Aktionäre des börsennotierten Unternehmens einem Sanierungskonzept des damals finanziell schwer angeschlagenen Klubs zugestimmt. Hertha BSC hat jüngst in der blanken Not 78,8 Prozent der Finanzanteile an seiner Profiabteilung dem US-Investor 777 übertragen müssen.
Aufrecht und ehrlich wäre es gewesen, entweder Wolfsburg, Leverkusen und Leipzig deren Konzernbonus zu verbieten oder die 50+1-Regel zu streichen und jeden Klub selbst entscheiden zu lassen, ob er sich Investoren öffnen möchte. Mit allen Chancen, Risiken und Nebenwirkungen.