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Wiesbaden
Beträge werden erstattet
- vonPetra Zeichnerschließen
Weil die Kinderbetreuung wegen der Corona-Pandemie entweder gar nicht oder nur teils in Anspruch genommen wird, will die Stadt Wiesbaden die gezahlten Beiträge den Eltern ganz oder anteilig erstatten.
Die Landeshauptstadt zahlt Beiträge für Kinderbetreuung in Januar und Februar an Eltern zurück. Voraussetzung: Die Betreuung wurde nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen. Diese Regelung gelte für Krippe, Kindergarten (Elementarbereich), Hort, Kindertagespflege, Betreuende Grundschule und Grundschulkinderbetreuung in städtischer Trägerschaft und bei freien Trägern, heißt es in einer Mitteilung.
Folgende Erstattungen sind vorgesehen: Eltern, deren Kind im Januar nicht betreut wird, erhalten den kompletten Zahlbetrag erstattet. Bei einer Betreuung bis zu zehn Tagen pro Monat gibt es bis zu 50 Prozent zurück. Bei einer Betreuung von mehr als zehn Tagen pro Monat erfolgt keine Erstattung. Diese Regelung gilt analog auch für Februar.
Die Eltern sollen auf Antrag eine Gutschrift erhalten. Bei Kindern, die einen Beitragszuschuss erhalten, wird die Gutschrift auf den tatsächlich gezahlten Beitrag angerechnet.
Für das Verpflegungsgeld würden die jeweiligen Träger eigene Regelungen finden, heißt es. Für die städtischen Kindertagesstätten ist eine Erstattung ebenfalls per Gutschrift vorgesehen. Die Eltern sollen in den kommenden Tagen über das Antragsverfahren informiert werden.