Wiesbaden: Alkoholverbot und Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Die Landeshauptstadt ist voraussichtlich ab Sonntag Corona-Hotspot. Freitag, 7. Januar, war der zweite Tag in Folge, an dem die 7-Tage-Inzidenz über 350 lag.
Die Hotspot-Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus, die aller Voraussicht nach auch ab Sonntag für die Landeshauptstadt gelten werden, beinhalten zum einen ein Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen. Das betrifft laut Stadt etwa den Warmen Damm, das Bowling Green, den Mauritius- und Luisenplatz sowie viele Straßen in der Innenstadt. Außerdem gilt dann in den Fußgängerzonen Maskenpflicht, inklusive unter anderem in der Goldgasse.
Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen 2G-plus (Geimpfte und Genesene mit negativem Schnelltest) und draußen 2G. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Menschen, die bereits ihre Booster-Impfung bekommen haben, brauchen keinen Test vorzulegen.
Betroffen von den Regelungen sind die Veranstaltungsorte beziehungsweise Einrichtungen Artothek, Caligari, Kunsthaus, Literaturhaus Villa Clementine, Musikbibliothek, Stadtarchiv, Stadtbibliothek, Kulturforum, Stadtmuseum am Markt und das Marleen.
Außerdem müssen Prostitutionsstätten schließen.
Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt gelten dann als Corona-Hotspot, wenn die 7-Tage-Inzidenz dort an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Für Freitag gab das hessische Sozialministerium für Wiesbaden eine Inzidenz von 390,5 aus, am Donnerstag hatte sie bei 385,1 gelegen und am Mittwoch laut Stadt bei 337. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb 350 liegt. pz
Weitere Fragen rund um das Coronavirus können an die Servicehotline des Gesundheitsamtes, Telefon 0611 / 312828 gerichtet werden.