Hundesteuer in Raten

Die Stadt bietet eine vierteljährliche Zahlung der Hundesteuer an. Interessenten können noch bis zum 3. Dezember einen entsprechenden Antrag stellen.
Aufgrund der Erhöhung der Hundesteuer hat die Stadtverwaltung die Frist, die Zahlung auf eine vierteljährliche Abbuchung umzustellen, verlängert.
Noch bis Donnerstag, 3. Dezember, so die Verwaltung, haben die Hundebesitzer jetzt Zeit umzusteigen. Normalerweise wäre der Antrag nur bis 30. September möglich gewesen.
Der Antrag ist schriftlich einzureichen an: Landeshauptstadt Wiesbaden, Kassen- und Steueramt, Hasengartenstraße 21, 65189 Wiesbaden, Fax: 0611 / 31 59 72, E-Mail: fachbereich-steuern@wiesbaden.de.