BUND klagt gegen Ostfeld-Bebauung in Wiesbaden

Der Umweltschutzverband BUND fordert Umweltprüfungen und Bürgerbeteiligung bei der Ostfeld-Bebauung in Wiesbaden. Nun hat er beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht.
Mehrere Klagen gegen die geplante Bebauung des Ostfelds waren vorhergesagt worden, die das Vorhaben um Jahre verzögern könnten. Nun machen der hessische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und der BUND-Kreisverband Wiesbaden den Anfang.
Der Verband hat beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen den Zielabweichungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt eingereicht. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen, sieht in dem Bescheid einen Verstoß gegen das Landesplanungsrecht und stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das die Grünen-Fraktion in der Regionalversammlung im April in Auftrag gegeben hatte. „Bei einem Projekt dieser Größenordnung darf es nicht sein, dass der korrekte Weg über ein Planänderungsverfahren verlassen wird“, sagt Jochen Kramer, Mitglied im BUND-Landesvorstand. Ein Planänderungsverfahren schreibe umfassende Umweltprüfungen und die Beteiligung von Bürger:innen und Naturschutzverbänden vor. Das Stadtentwicklungsgebiet sei mit seinen 450 Hektar auch im bundesweiten Vergleich ein Großvorhaben. Dort soll auf einer Fläche von 69 Hektar eine Satellitenstadt für bis zu 12 000 Menschen entstehen. Dieses „Riesenprojekt“ werde schwerwiegende Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben.
Mit dem Zielabweichungsbescheid hatte sich die Regionalversammlung Südhessen im Mai über die Vorgaben des Regionalplans hinweggesetzt, der weite Teile des Ostfelds für die Landwirtschaft und als Grünzug festgelegt hatte. Beantragt hatte das Zielabweichungsverfahren die Landeshauptstadt, damit sie rasch dringend benötigte Wohnungen bauen kann. Die Regionalversammlung hatte die Bebauung aber an strenge Vorgaben wie etwa die Erschließung durch eine Schienenbahn und Vorranggebiete für Klimafunktionen geknüpft.
Darüber hinaus hat die Interessengemeinschaft der Landeigentümer eine Normenkontrollklage gegen die Ostfeldbebauung angekündigt. Sie klagt gegen die Satzung der sogenannten Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM), die es der Stadt erlaubt, Bodenpreise nach der bisherigen Nutzung festzulegen. Die Stadt möchte maximal zwölf Euro für den Quadratmeter zahlen, die Eigentümer verlangen aber mehr. Die Normenkontrollklage muss spätestens bis August 2022 beim Verwaltungsgericht eingehen.
Zudem klagt der Grünen-Stadtverordnete Ronny Maritzen, weil er in der Stadtverordnetenversammlung vom SEM-Beschluss wegen des Interessenskonflikts als Nachbar ausgeschlossen worden war.