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Investor steht in den Startlöchern

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Über die Bebauung der 4200 Quadratmeter großen Grünfläche in Ober-Rosbach wird seit Jahren debattiert. nici merz © Nicole Merz

Rosbach - Sinnvolle Verdichtung im Ortskern oder doch die „Vernichtung eines Biotops“? Die Bebauung der „Alten Hopfengärten“ in Ober-Rosbach ist längst ein Politikum geworden. Während die Gegner weiter hoffen, steht der Investor seit Langem in den Startlöchern und wartet auf die Entscheidung des Stadtparlaments.

Er will endlich anfangen: Klaus Bernhard, Geschäftsführer der H & B Wohnbau GmbH aus Friedrichsdorf, erinnert daran, dass der Magistrat bereits 2016 beschlossen hatte, die 4200 Quadratmeter große Baulücke im Ortskern von Ober-Rosbach zu schließen. Doch das Areal zwischen Friedberger Straße, Fuhrstraße, Hopfengartenstraße und Schützenrain, auf dem einst Hopfen für die beiden örtlichen Brauereien wuchs, ist noch immer nicht bebaut.

Die nötigen Grundstücke hat sich das Bauunternehmen mittlerweile vertraglich gesichert, ein städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen; er regelt unter anderem, dass H & B sämtliche Planungs- und Erschließungskosten trägt. Außerdem zahlt die Firma 75 000 Euro für die Bereitstellung von Kita-Plätzen. Noch aber fehlt der Bebauungsplan. Und bis die Bagger anrollen dürfen, muss noch einmal das Stadtparlament entscheiden - und zuvor abwägen, ob die vorgebrachten Bedenken schlüssig sind. Denn kampflos wollen die Anlieger ihre Gärten nicht hergeben.

Die Interessengemeinschaft (IG) „Alte Hopfengärten“ will die Grünflächen bestenfalls erhalten, wirbt aber auch für den Bau von Tiny-Häusern. Auch der Ober-Rosbacher Ortsvorsteher Christian Lamping (FWG) sagte, er hoffe darauf, dass der Investor einlenkt. Die übrigen Fraktionen haben sich bislang nicht geäußert, der Aufstellungsbeschluss bekam damals jedoch eine große Mehrheit.

EINWÄNDE

Die Interessengemeinschaft (IG) „Alte Hopfengärten“ hatte 2021 dem Magistrat 83 Unterschriften von Rosbachern vorgelegt, die die Baupläne des Friedrichsdorfer Investors ablehnen. Gegen das beschleunigte Verfahren (nach Paragraf 13a BauGB) hat die IG Einspruch eingelegt. Es müsse ein Naturschutzgutachten her, fordert sie.

Auch haben die Gegner während der Offenlage des Bebauungsplans ihre Kritik zu Papier gebracht und eingereicht. Die vom Investor vorgelegten Gutachten seien nicht stimmig, sagt Sprecherin Claudia Reimer. So seien alte Bäume nicht aufgeführt, und auch die Tierwelt stelle sich anders dar als auf dem Papier. So gebe es besonders geschützte Vogelarten auf dem Grünland. Auch wegen des Abwassers haben die Anwohner Bedenken.

Zum Vorwurf , ihr eigenes Haus stehe ebenfalls auf dem ehemaligen Garten-areal, sagt Reimer: „Als wir vor 50 Jahren gebaut haben, hat noch niemand über Artenschutz nachgedacht.“ Das sei heute zum Glück anders. Ihr Anwesen sei zudem zwei Meter niedriger als die jetzt geplanten Häuser, außerdem beschatte es kein anderes Haus und sorge nicht für zusätzliche Verkehrsbelastung. hed

Wie die Stadt auf Anfrage mitteilt, ist das B-Plan-Verfahren aktuell in der Prüfung. „Zurzeit werden die Eingaben aus dieser Beteiligung bearbeitet und die Abwägung für die Gremien vorbereitet.“ Die Pläne hatten von Mitte Oktober bis Mitte November ausgelegen. Auch die Mitglieder der IG haben über einen Anwalt für Planungsrecht Einwendungen formuliert (siehe Info).

Klaus Bernhard hat „keine ernsthaften Bedenken“, dass die Stadtverordneten gegen einen B-Plan votieren, wie er sagt. Zumal man schon auf die Bedenkenträger eingegangen sei. Statt acht seien sechs Häuser geplant (mit nur zwei Vollgeschossen und Sattel- statt Flachdächern), Bäume auf der Grenze zum Baufeld dürften stehen bleiben, auch den Abstand zur denkmalgeschützten Scheune habe man vergrößert. Bei der Entwässerung sieht der Bauentwickler ebenfalls keinen Grund zur Sorge. Dank Abflussdrosselung und Rückhaltung werde der Kanal nicht stärker belastet als aktuell. Bernhard geht davon aus, dass das Verfahren im Frühsommer beendet sein wird.

Der Friedrichsdorfer ist ein Mann mit 40 Jahren Erfahrung im Baugewerbe. Sein Unternehmen hat in Weckesheim auf dem ehemaligen Praum-Fabrikgelände Häuser gebaut. Die von der IG und der FWG vorgeschlagenen Tiny-Häuser waren für ihn „nie eine realistische Alternative“ und „gegen alle gesetzlichen Ideen zur sparsamen Nutzung von Grund und Boden“, wie er sagt. „80 Quadratmeter Wohnfläche auf einem 400 Quadratmeter großen Grundstück mitten in der Stadt - das ergibt doch keinen Sinn.“

Auch die Stadtverwaltung hält die Bebauung mit Tiny-Häusern nicht für geeignet. Der Magistrat schlägt hierfür ein Areal am Rande der „Sang“ Richtung A5 vor.

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