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Katzenbesitzer in der Pflicht

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Von: Detlef Sundermann

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Kastriert und registriert: Bei der Verordnung geht es vor allem um den Tierschutz.
Kastriert und registriert: Bei der Verordnung geht es vor allem um den Tierschutz. © Julian Stratenschulte/dpa

Die Verordnung verlangt das Kastrieren und Registrieren der Tiere. Bis zu 1000 Euro Bußgeld sind möglich.

Katzenhalter sehen sich im Vergleich zu Hundebesitzern in manchem im Vorteil: Gassigehen, Hundesteuer und andere Pflichten entfallen. Nicht so ganz in Karben. Die Stadt hat vor gut einem Jahr eine Katzenschutzverordnung in Kraft gesetzt, mit Erfolg, wie der örtliche Tierschutzverein nun bilanziert. Es ist die erste kommunale Satzung dieser Art in der Wetterau, heißt es. Die Kernpunkte der Satzung lauten, alle vierbeinigen Freigänger müssen registriert und kastriert sein. Bei Verstößen droht dem Besitzer ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1000 Euro.

Auslöser der Satzung waren nicht kastrierte Freigänger, wild lebende Katzen und deren unkontrollierte Vermehrung. Bereits seit Gründung des Tierschutzvereins Karben wurden Aktionen gestartet, diese Tiere in Fallen zu fangen und chirurgisch unfruchtbar zu machen – gleich ob Kater oder Katze. Zudem werden im Freien entdeckte Welpen in Obhut genommen, die mit der Geschlechtsreife ebenfalls beim Tierarzt unters Messer müssen. Alle Tiere werden zudem zur Registrierung mit einem Chip ausgestattet.

„Wir haben die Politik lange genervt, eine Katzenschutzverordnung zu erlassen“, sagt Christine Gredel, Vorsitzende des Tierschutzvereins. Rund sechs Jahre habe es gedauert, bis im Oktober 2018 das Stadtparlament die Katzenschutzverordnung verabschiedet hatte. Seit der Gründung 2012 waren es mehr als 300 Katzen, die aufgegriffen wurden, sagt Gredel.

Karben: Es geht um den Tierschutz

„Die Stadt hatte zunächst kein großes Problem mit unkastrierten Freigängern gesehen“, berichtet Stadtpressesprecher Hans-Jürgen Schenk. Daher habe sich der Magistrat die Frage gestellt: „Brauchen wir zu den bestehenden Verordnungen wirklich eine weitere Satzung?“ Die Überlegung sei auch unter der Annahme gemacht worden, die Tierhalter könnten auf andere Weise für das Thema sensibilisiert werden. Zudem hätte die Stadt kommunalrechtliches Neuland betreten müssen. Erst 2015 schaffte die Landesregierung die gesetzliche Voraussetzung für Kommunen, eine Katzenschutzsatzung zu erlassen. Die Fakten, die sich mit den Kastrationsaktionen des Karbener Tierschutzvereins ergaben, verlangten nach einem konsequenten Vorgehen. „Der Stadt geht es mit der Verordnung nicht darum, die Bürger zu gängeln. Es geht um den Tierschutz“, sagt Schenk zur Entscheidung.

Andere Städte und Gemeinden, die es Karben gleichtun wollen, müssen laut Tierschützerin Gredel zuvor sich im Klaren sein: „Hinter einer Katzenschutzverordnung muss auch immer ein Tierschutzverein stehen.“ Wer sonst sammelt die Freigänger und Streuner ein, lässt sie kastrieren und registrieren, wenn nötig. Die Kosten bei herrenlosen Katzen übernimmt der Verein, der sich aus der Katzenvermittlung, die die Behandlungsausgaben deckt, und Spenden finanziert.

Eine ungebremste Vermehrung stehe nicht für Tierwohl, sondern für viele Probleme, sagt Christine Gredel. Hoch ansteckende Krankheiten könnten sich etwa leichter entwickeln und ausbreiten oder schwere Verletzungen bei Revierkämpfen den Tieren zusetzen. Die Kastration trage überdies zur Schonung der Vogelwelt bei, weil danach der Jagdinstinkt gedämpft sei, heißt es.

Karben: Bislang keine Bußgelder

„Verantwortungsvolle Katzenhalter lassen ihr Tier auch kastrieren, wenn es nur in der Stube lebt“, sagt Gredel. Wenn es keine Paarungsmöglichkeit habe, erleide es nur Qualen und entwische ob des hormonellen Drucks eher durch die offene Haustür oder Fenster ins Freie. Für alle Katzen in der Stadt gilt mit der Satzung die Registrierungspflicht per Chip oder Tätowierung, um das Tier nach dem Auffinden – als Fundtier oder Unfallopfer auf der Straße – zu identifizieren und abholen zu lassen.

Bislang habe kein Bußgeld gegen einen Katzenbesitzer ausgesprochen werden müssen, sagt Stadtsprecher Schenk zufrieden. „Es ist jedoch gut, bei einem Problem nun eine Handhabe zu haben.“ In Einzelfällen fehle noch die nötige Einsicht, weil man schon immer den Katzen freien Lauf ließ beim Nachwuchskriegen, bemerkt Christine Gredel. Konkreteres will sie nicht gedruckt sehen. Denn, um dauerhaft etwas zu erreichen „muss man zunächst mit Fingerspitzengefühl herangehen“. Die Anwendung der Satzung sieht sie als letztes Mittel.

In Hessen haben 24 Städte und Gemeinden (Stand 2018) eine Katzenschutzverordnung – etwa Wiesbaden und Darmstadt, das bundesweit Vorreiter war.

Wer in Karben sein Tier ins Freie gehen lässt, muss es ab dem fünften Monat, gleich welchen Geschlechts, kastrieren und registrieren lassen, Letzteres etwa beim Verein Tasso.

In die Pflicht genommen wird auch, wer frei lebende Katzen regelmäßig füttert. Züchter können auf Antrag ihre Tiere von der Kastrationspflicht befreien lassen.

Der Tierschutzverein hilft , wer den kurzen operativen Eingriff am Tier nicht bezahlen kann. Zudem bietet er eine monatliche Tierfutterausgabe. (sun)

www.tierschutz-karben.de

www.tasso.net; www.karben.de

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