Stellplätze werden grüner

Werden Wohnungen gebaut, erhöht sich auch die Zahl der Verkehrsteilnehmer. Es müssen Abstellplätze hergerichtet werden, für Auto und Fahrrad. Wie viele und welcher Art, das regelt die Stellplatzsatzung, die in Friedberg aktualisiert wird. Die Stellplätze werden grüner.
In zwei Ausschüssen wurde die neue Friedberger Stellplatzsatzung beraten, kommende Woche sollen die Stadtverordneten darüber abstimmen. Wie Stadtbauamtsleiter Tobias Brandt in den Ausschüssen sagte, habe man die Überarbeitung der alten Satzung aufgrund von Erfahrungswerten der letzten Jahre veranlasst; „klimaschützende und günordnerische Aspekte“ sollen integriert werden.
Eine der Änderungen betrifft eine Befreiung: Gewerbetreibende, die ihren Mitarbeitern bzw. Studenten ein Jobticket bereitstellten, mussten weniger Stellplätze nachweisen. Das wird gestrichen. Die Zahl der Jobtickets musste bei der Stadt jährlich nachgewiesen werden. In der Praxis musste die Stadt dies immer wieder einfordern, häufig waren Nachweise unvollständig.
Dies gilt auch für die Differenzierung von Kleinstwohnungen. Daher werden Wohnungen nicht mehr in Nutzergruppen unterteilt, sondern nach Wohnflächen. So muss auch für eine Kleinstwohnung bis 20 Quadratmeter ein halber Stellplatz nachgewiesen werden.
Auch Größe und Ausgestaltung von Stellplätzen werden neu geregelt. Die Länge war bislang nicht festgelegt, nun sind sechs Meter vorgeschrieben. Entlang öffentlicher Verkehrsflächen konnten auf Privatgrundstücken bislang Stellplätze in unbegrenzter Zahl angeordnet werden. Das Problem: Dadurch entfällt öffentlicher Parkraum, Vorgärten werden verdrängt. Da Vorgärten aber einen „nicht unwesentlichen Beitrag zu Klima- und Naturschutz“ leisten, sollen sie geschützt werden. Grünanlagen von Pkw-Stellplatzanlagen müssen 12,5 Quadratmeter groß sein (vorher 8).
SCHOTTERGÄRTEN
Friedberg will „Schottergärten“ verbieten, das Stadtbauamt hat einen Entwurf einer Satzung vorgelegt. Die Grünen hatten im Mai vergangenen Jahres einen Antrag im Stadtparlament gestellt. Nun liegt ein Entwurf für eine Satzung vor.
Diese sei „ein Instrumentarium, um Straßenräume attraktiver zu gestalten“, sagte Bauamtsleiter Tobias Brandt im Ausschuss. Das dürfte die Mehrheit der Stadtverordneten so sehen, bis auf Matthias Kölsch (UWG). Er sagte vor der Abstimmung, Vorgartenflächen seien „nicht relevant“: „Bitte nicht noch eine Bauvorschrift!“ Auch je ein Vertreter von CDU und FDP stimmten gegen die Vorlage, die Mehrheit stimmte dafür. jw
Die Friedberger Altstadt ist als „Reduktionsbereich“ ausgewiesen; aufgrund der dichten Bebauung müssen hier weniger Stellplätze nachgewiesen werden als im übrigen Stadtgebiet. Um Grünanlagen zu schützen und da es hier eine ähnliche dichte Bebauung analog zur Altstadt gibt, wird der Reduktionsbereich ausgeweitet: im Norden um die komplette Burg und die Vorstadt zum Garten, im Süden bis zur Hanauer Straße, zur Ludwigstraße und von dort über den Goetheplatz zur Kaiserstraße.
Es gab in den Ausschüssen Diskussionen zu einzelnen Festlegungen und Änderungen im Detail. So regte etwa Mathias Ertl (UWG) an, bei der Fassadenbegrünung von Garagen ab 80 Quadratmeter Grundfläche nicht „Rank- und Kletterpflanzen“ vorzuschreiben (da sie die Fassaden schädigten), sondern allgemein eine „fachgerechte und vollflächige Begrünung“ zu fordern. Das wurde beschlossen.
Keine Mehrheit gab es für die Forderung von Gudrun Friedrich (Grüne), die Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten von 15 000 auf 25 000 Euro zu erhöhen. Stadtbauamtsleiter Brandt erläuterte, wenn nach einer Bußgeldzahlung die gleichen Verstöße immer noch vorlägen, komme es zu einer weiteren Bußgeldforderung; das summiere sich.
Nach wie vor können Baugesellschaften einen Antrag auf „Ablöse“ von Parkplätzen stellen. Voraussetzung ist, dass es rechtlich oder technisch nicht möglich ist, Stellplätze zu errichten. Dann werden weiterhin 8000 Euro pro entfallenem Pkw-Stellplatz berechnet (5000 Euro in den Stadtteilen). Neu ist eine Ablöse für Fahrradabstellplätze; sie beträgt 1000 (bzw. 600) Euro pro Platz. Es gab Lob seitens der Parlamentarier für die Überarbeitung der Satzung, der SPD-Fraktionsvorsitzende Klaus-Dieter Rack etwa sprach von einem „filigranen Werk“. Nicht nachvollziehbar ist für Rack aber, warum ein Wohnheim für 120 Flüchtlinge 20 Pkw-Stellplätze vorhalten muss. „Die Weltflüchtlinge kommen nicht mit dem Auto über die Balkanroute.“ Und Fahrräder, siehe Ploner-Bau im Süden der Kernstadt, würden am Zaun abgestellt, nicht (nur) in Fahrradabstellanlagen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss eine Reduzierung der Stellplätze für Flüchtlingsheime, der Schlüssel wurde auf 1:10 festgelegt. Warum die Ausweisung von Parkplätzen vor Flüchtlingsheimen sinnvoll ist, erläuterte Bürgermeister Dirk Antkowiak: „Sonst fehlen sie bei der Nachnutzung des Gebäudes.“