Erste Leihräder

In der Stadt gibt es keine festen Stationen, sondern Mieter können die Fahrräder im gesamten Stadtgebiet abstellen. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa für Grünanlagen und entlang der Nidda.
In Bad Vilbel gibt es die ersten Leihräder. Seit Montag stehen und kurven die blau-gelben Gefährte der Firma Byke in der Stadt herum. Der Kommune entstehen laut Stadtsprecher Yannick Schwander keine Kosten aus dem Leihgeschäft. Eine feste Station zum Abstellen und Abholen gibt es nicht. Damit wolle man verhindern, dass Bürger zu lange Wege zurücklegen müssten, um an ein Leihrad zu kommen.
Rund 50 Räder hat Byke anfangs ausgeliefert. „Doch das ist eine flexible Zahl“, so Schwander. Denn wer sein Rad in Bad Vilbel ausleiht, kann es in Frankfurt zurückgeben und umgekehrt. Um eines zu nutzen, muss man sich Angaben der Stadt zufolge eine App von der Firmenwebsite herunterladen. Eine Karte zeigt dann an, an welchem Standort sich die Räder befinden. Am Fahrrad selbst scannt man den dort angebrachten QR-Code ein, das Schloss öffnet sich kurz danach automatisch. Am Ende der Fahrt schließt man das Schloss, die Mietzeit ist vorbei.
Damit das individuelle Abstellen der Räder einigermaßen kontrolliert vonstatten geht, hat die Stadt für Bike-Sharing-Anbieter ein Merkblatt erstellt. Darin listet sie auf, was alles beachtet werden soll.
So ist der Burgpark als Abstellplatz ebenso tabu wie das Niddaufer oder andere Grünanlagen. Jedoch darf man die Räder dort zeitlich befristet abstellen, sofern die Leihe weiterläuft. An den beiden Bahnhöfen ist die Zahl der Leihräder auf zehn begrenzt und sollen mehr als fünf Räder an einem Ort oder an den Bahnhöfen mehr als zehn Räder aufgestellt werden, so bedarf dies einer Genehmigung der Stadt.
Werden Räder falsch abgestellt, muss der Anbieter garantieren, dass sie innerhalb von 24 Stunden umverteilt werden. Andernfalls räume die Stadt und stelle die Kosten dem Leihrad-Anbieter schließlich in Rechnung, heißt es in dem Merkblatt.
Damit die Kunden Bescheid wissen über die Vorgaben, soll der Anbieter sie informieren, zustimmen müssen sie außerdem. pz