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Taximorde werden aufgerollt

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Christel Rink ist am 16. Mai 1989 bei Florstadt ermordet worden, Horst Krug bereits am 30. Oktober 1988 am Usa-Wellenbad in Bad Nauheim. Polizei (3) © Red

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen erneut mit zwei Mordfällen an die Öffentlichkeit, die 1988 und 1989 die Wetterauer erschüttert haben. Ein Taxifahrer und später eine Taxifahrerin wurden in Bad Nauheim beziehungsweise bei Florstadt getötet. Die Verbrechen werden am 1. März in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ Thema sein.

Wie Staatsanwaltschaft Gießen und Polizeipräsidium Mittelhessen in einer gemeinsamen Pressemitteilung schildern, ist der Taxifahrer Horst Krug am 30. Oktober 1988 in Ausübung seiner Tätigkeit im Bereich des Parkplatzes des Usa-Wellenbades in Bad Nauheim mit insgesamt 34 Messerstichen getötet worden. Der Täter stahl dem 61-Jährigen ein Portemonnaie mit den Einnahmen mehrerer Tage und mit hoher Wahrscheinlichkeit eine kleine Schusswaffe des Modells „Frommer Baby“.

In der Nacht auf den 6. Dezember 1988 wurde in Niddatal-Assenheim offenbar ein Schuss auf das Schaufenster einer Apotheke abgefeuert. Bei der polizeilichen Tatortaufnahme wurde ein Projektil gesichert, das später vonseiten des Schusswaffenerkennungsdienstes des Hessischen Landeskriminalamts einer Pistole der Marke „Frommer Baby“ zugeordnet wurde.

Eben jene Waffe wurde Mitte 1989 bei der Tötung der 48-jährigen Christel Rink aus Reichelsheim verwendet. Die Taxifahrerin wurde am 16. Mai 1989 auf einem Feldweg in der Gemarkung Florstadt von einer bislang unbekannten Person mit fünf Schüssen aus einer „Frommer Baby“-Pistole getötet. Außerdem wurde mit einem Pflasterstein auf ihren Schädel eingewirkt. Danach entwendete der Täter den Geldbeutel des Opfers und machte sich mit dem Taxi der Getöteten auf den Weg in Richtung Frankfurt. Der Täter stellte das Fahrzeug in einem Industriegebiet nahe der Borsigallee ab. Persönliche Gegenstände der Getöteten und die Tatwaffe wurden wenige Tage nach der Tat in einem Schließfach in der Frankfurter Hauptwache aufgefunden.

5000 EURO BELOHNUNG

Da die bisherigen Maßnahmen bislang nicht zu einer Täteridentifizierung geführt haben, werden die Fälle am Mittwoch, 1. März, in der Sendung „Aktenzeichen XY“ erneut detailliert von Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger und Kriminalhauptkommissarin Jana Weisenfeld, geschildert, und es wird um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten.

Für Angaben , die zur Ermittlung und Ergreifung des beziehungsweise der Täter führen, hat die Staatsanwaltschaft Gießen eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt. Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Wer Hinweise hat, die in begründeten Fällen auch vertraulich behandelt werden können, kann sich bei der Polizei unter der Telefonnummer 0 60 31/60 12 22 oder per E-Mail an die Adresse ag-frommer.ppmh@ polizei.hessen.de melden. heißt es in der Mitteilung abschließend. red

Am 20. Mai 1989 versuchte ein Mann, die Gegenstände bei der Schließfachaufsicht abzuholen. Nachdem der Unbekannte bemerkt hatte, dass das Aufsichtspersonal die Polizei verständigt hatte, ergriff er die Flucht. Im Anschluss wurde ein Phantombild erstellt.

Laut Beschreibung war der Mann damals 25 bis 30 Jahre alt, sportlich schlank, hatte einen hellen Teint, mittelblonde, kurze Haare und einen dünnen, mittelblonden Oberlippenbart. Er sprach Hochdeutsch, trug eine unifarbene Sommerhose und ein weißes T-Shirt. Die damals folgenden umfangreichen Untersuchungen erbrachten bislang keinen belastbaren Tatverdacht gegen eine bestimmte Person.

Bereits 2018 nahmen die Staatsanwaltschaft Gießen und die Kripo in Friedberg die Ermittlungen in dem „Cold Case“ wieder auf. Seitdem wurde insbesondere eine Vielzahl von Zeugen vernommen, und es wurden umfangreiche serologische Untersuchungen an den sichergestellten Asservaten durchgeführt. Im Zuge der Neubewertung der Fälle unter Einbindung der operativen Fallanalyse des Landeskriminalamtes konnte zudem - unter der Annahme, dass die im Fall Rink genutzte Tatwaffe „Frommer Baby“ höchstwahrscheinlich im Fall Krug gestohlen worden war - ein Zusammenhang zwischen den beiden Morden erkannt werden. red

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Das Phantombild zeigt die Person, die am 20. Mai 1989 versucht hat, unter anderem die abgebildete Tatwaffe abzuholen. © Red

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