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Volkstrauertag in Hessen: Tätern und Opfern nicht gemeinsam gedenken

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Von: Hanning Voigts

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Die Bildungstätte Anne Frank fordert eine Neuformulierung des hessischen Feiertagsgesetzes. Die aktuelle Fassung stelle Täter und Opfer des Holocaust auf eine Stufe.

Kurz vor dem Volkstrauertag am 17. November hat die Bildungsstätte Anne Frank eine Neuformulierung des hessischen Feiertagsgesetzes angeregt. Die meisten Bundesländer legten den Inhalt dieses Tages nicht genauer fest, teilte die Frankfurter Bildungseinrichtung mit. Hessen definiere den Volkstrauertag dagegen per Gesetz als „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus und die Toten beider Weltkriege“. Dadurch würden die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen und gefallene Wehrmachtssoldaten im Gedenken auf eine Stufe gestellt, hieß es.

„Für Überlebende der Shoah und ihre Nachkommen ist es eine Zumutung, dass der Opfer der NS-Gewaltherrschaft gemeinsam mit Soldaten gedacht wird, die als Teil von Wehrmacht und Waffen-SS unmittelbar für den nationalsozialistischen Vernichtungskrieg und Völkermord verantwortlich sind“, sagte Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte. „Täter und Opfer der Shoah dürfen nicht auf eine Stufe gestellt werden.“

Mendel betonte, dass man deutsche Soldaten im Zweiten Weltkrieg nicht losgelöst von den Verbrechen der Wehrmacht betrachten könne, etwa vom Massenmord an sowjetischen Jüdinnen und Juden und Geiselerschießungen. Nicht nur das hessische Feiertagsgesetz, sondern auch die generelle Gedenkkultur an deutsche Kriegstote müsse daher überdacht werden.

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