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Viele Tiere in erbärmlichem Zustand

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Von: Jonas Wagner

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Eine zwei Monate alte Katze in einem Tierheim in Mainz.
Eine zwei Monate alte Katze in einem Tierheim in Mainz. © dpa

40 Katzen in einer 50 Quadratmeter-Wohnung: Nur ein Beispiel aus dem erschreckenden Jahresbericht zu den Tierschutzverstößen in Hessen.

Wenn auf gerade einmal 50 Quadratmetern mehrere Dutzend Katzen leben, so kann man davon ausgehen, dass es den Tieren in so einer Umgebung nicht gut gehen kann. Genau so war es auch, als 40 Katzen im vergangenen Jahr aus einer Wohnung im Odenwaldkreis befreit wurden.

In einem „erbärmlichen Zustand“ seien sie gewesen, schreibt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in seinem Jahresbericht zur Zahl der letztjährigen Tierschutzverstöße in Südhessen.

Die Halterin der Katzen musste ein Bußgeld von 1500 Euro bezahlen und die Kosten übernehmen, die für die anderweitige Unterbringung der Tiere anfallen – satte 22.000 Euro. Bei derartig schweren Tierschutz-Verstößen kann den Tierbesitzern auch das zukünftige Halten oder Betreuen von Tieren untersagt werden.

Der geschilderte Vorfall war jedoch bei weitem nicht der einzige, den das Regierungspräsidium 2016 registrierte. Insgesamt 225 Verfahren wegen Tierschutzverstößen haben die Veterinärbehörden Südhessens im letzten Jahr eingeleitet, wie sich dem Jahresbericht des RP entnehmen lässt.

32 Strafverfahren eingeleitet

Bei der überwiegenden Mehrzahl handelte es sich um Bußgeldverfahren, allerdings wurden sogar 32 Strafverfahren eingeleitet.

Die Gesamtzahl der Verstöße ist damit erneut angestiegen. Den bisherigen Negativrekord schreibt das Jahr 2013, in dem 239 Verfahren eingeleitet wurden, etwa 100 mehr als noch vier Jahre zuvor. 2014 sackte die Zahl der Verfahren etwas ab, in den letzten zwei Jahren stieg sie allerdings wieder an.

Doch nicht nur in Privathaushalten, sondern auch „in Nutztierhaltungen fanden die Amtsveterinäre zahlreiche Missstände vor“, heißt es in dem Bericht: zu kleine oder zu dunkle Ställe, keine ausreichende Futter- oder Wasserversorgung oder verschlammte Weiden waren nur einige der Verstöße in diesem Bereich.

Der Tierschutz wurde vor 15 Jahren als Staatsziel ins deutsche Grundgesetz aufgenommen. Bei den Veterinärämtern können beobachtete Verstöße jederzeit zur Anzeige gebracht werden.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.tierschutz.hessen.de.

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