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Tierschützer an vorderster Front

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Von: Pitt von Bebenburg

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Der Hessische Landtag in Wiesbaden: In dem Gebäude tagt auch der Petitionsausschuss.
Der Hessische Landtag in Wiesbaden: In dem Gebäude tagt auch der Petitionsausschuss. © dpa

Der Petitionsausschuss des hessischen Landtags befasst sich mit den unterschiedlichsten Anliegen. Oftmals geht es allerdings ums Bleiberecht.

In keinem Format können sich die Menschen so direkt mit ihren Anliegen an den Landtag wenden wie bei Petitionen. Ob es eine Lehrerin ist, deren Versetzungswunsch nicht stattgegeben wurde, ob es Anwohner sind, die sich über lauten Lkw-Verkehr beklagen, oder Eltern, die bessere Bedingungen für die Inklusion anmahnen – sie alle landen beim Petitionsausschuss. 

Wenn es um Tiere geht, werden die Menschen besonders aktiv. Keine Petition an den hessischen Landtag hat im vergangenen Jahr so viel Unterstützung gefunden wie die eines Tierschützers aus Biebertal im Landkreis Gießen, der Füchse vor dem Abschuss schützen wollte. 

1144 Petitionen im Jahr 2017

Das geht aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses hervor, der am Donnerstag im hessischen Landtag debattiert wird. Er registriert für das Jahr 2017 insgesamt 1144 Petitionen, deutlich mehr als im Vorjahr, als es mit 868 Petitionen so wenige gegeben hatte wie seit vielen Jahren nicht mehr. Lediglich 20 der Anliegen wurden wie die Petitionen der Tierschützer von vielen Menschen gemeinsam eingebracht. 

Mehr als 12 000 Menschen hatten die Petition unterzeichnet, die sich gegen die Fuchsjagd richtete, davon rund 1850 Befürworter aus Hessen. „Eine künstliche Regulierung der Fuchspopulation durch die Jagd ist auch in der modernen Kulturlandschaft völlig unnötig“, argumentierte der Initiator. Der Abschuss störe „die effektiven natürlichen Regulationsmechanismen der Fuchspopulation“ und schade dem gesamten Ökosystem. 

Die meisten Petitionen haben keinen Erfolg, so auch das Ansinnen der Fuchsschützer. Sie wurden auf die Jagdverordnung verwiesen, in der eine Schonfrist für Füchse von August bis Februar vorgesehen ist. Zudem habe das Umweltministerium in seiner Stellungnahme auf Studien verwiesen, die Fuchsjagd für notwendig erachten. 

Im Jahr 2017 drehte sich auch die zweite Petition mit großer Unterstützung um den Tierschutz. Mehr als 3900 Menschen sprachen sich dafür aus, das in Pfungstadt geplante Hai-Aquarium namens „Shark City“ zu untersagen. Das Betreiben eines Haifisch-Aquariums sei Tierquälerei und verstoße gegen das Tierschutzgesetz, argumentierten die Petenten. Über dieses Anliegen wurde bisher noch nicht entschieden. Der Petitionsausschuss leitete es an den Umweltausschuss weiter. 

Ein Fünftel betrifft das Ausländer- und Bleiberecht

Knapp ein Fünftel der Petitionen betreffen das Ausländerrecht. Meistens sind es Fälle von Ausländern, die ihr Bleiberecht auf diesem Wege erreichen wollen. Im vorigen Jahr gingen 260 solcher ausländerrechtlichen Petitionen ein. Damit fiel die Zahl noch immer hoch aus, war aber niedriger als 2015 und 2016. Die meisten neuen Fälle betrafen Menschen aus Albanien, Afghanistan, Marokko, Pakistan und der Türkei.

Die Ausschussvorsitzende Andrea Ypsilanti glaubt allerdings, dass es künftig wieder mehr Ausländerpetitionen geben werde. Eigentlich habe man schon jetzt einen Anstieg erwartet, „insbesondere von abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“, schreibt sie in dem Bericht. Dies sei aber vermutlich ausgeblieben, „weil noch sehr viele Verfahren bei den Verwaltungsgerichten anhängig“ seien. 

In dem Bericht wird der Fall einer Krankenpflegerin aus den Philippinen geschildert. Sie war 2015 in die Bundesrepublik eingereist, arbeitete auf der Intensivstation einer hessischen Klinik und ließ ihren ausländischen Abschluss in Deutschland offiziell anerkennen. Doch sie sollte wieder ausreisen, weil sie ohne das erforderliche Visum eingereist war und hier einen Asylantrag gestellt hatte, der abgelehnt wurde. 

Die Frau hätte nun also ausreisen, aber längere Zeit auf die Ausstellung ihres Fachkräfte-Visums in der philippinischen Hauptstadt Manila warten müssen – obwohl in deutschen Kliniken Fachkräfte genau in ihrem Bereich fehlen. Doch die Nachfrage nach Visa sei in Manila eben „sehr hoch“, teilten die dortige Botschaft und das Auswärtige Amt laut Petitionsausschuss mit. 

Am Ende konnte die Betroffene doch zügig ihr Visum erhalten, weil die zuständige Ausländerbehörde vorab zustimmte, dass die Frau als Krankenpflegerin wieder einreisen dürfe. Im April 2017 bekam sie ihr Visum, im Mai 2017 kehrte sie in die Bundesrepublik zurück und erhielt ihre Aufenthaltserlaubnis. 

Beispiel 1: Kein Führerschein mit 15

Ein Junge, der Landwirt werden will, darf den Traktorführerschein erst machen, wenn er 16 Jahre alt wird. Da half auch keine Petition beim Landtag.

Der Junge wollte seine Ausbildung als Landwirt bei seinem Vater beginnen – und zwar schon, bevor er 16 wurde. Nachdem beide den Ausbildungsvertrag unterschrieben hatten, wandten sie sich an die zuständige Behörde, um eine Ausnahmegenehmigung für den Führerschein der „Fahrerlaubnisklasse T“ zu bekommen. Vergeblich. Die Sache habe „keine Aussicht auf Erfolg“, teilte das Amt mit. Daraufhin reichten Vater und Sohn eine Petition beim Landtag ein, mit der sie die Sache grundsätzlicher angingen. Sie begehrten die Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. So solle landwirtschaftlichen Auszubildenden der Erwerb des Traktorführerscheins schon vor der Altersgrenze von 16 Jahren ermöglicht werden.

Doch ihr Wunsch wurde abgewiesen. Es sei „keine unzumutbare Härte“, wenn man nicht mit der Berufsausbildung zum Landwirt beginnen könne. Außerdem sei „das Führen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr“ ohnehin nicht im ersten Lehrjahr vorgesehen. pit

Beispiel 2: Ruhestätte für zwei

Ein Mann und seine Lebensgefährtin hatten miteinander vereinbart, dass ihre Urnen dereinst nebeneinander beigesetzt werden sollten. Doch als der Mann starb, wählte die Frau in der Aufregung die falsche Grabstätte für ihren Gefährten – nämlich ein Urnenreihengrab.

Der Sohn des Verstorbenen beantragte die Umbettung der Urne in eine Grabstätte, die sich für zwei Urnen eignet. Doch die Gemeinde verweigerte dem Petenten den Wunsch, jedenfalls solange die Frau lebe. Denn derzeit liege „kein Umbettungsgrund“ vor und man müsse auch das öffentliche Interesse an der Wahrung der Totenruhe beachten, so die Argumentation laut Petitionsbericht.

Das Landtagsgremium nahm sich der Sache an. Es konnte nach eigenen Angaben „nach eingehender Beratung“ mit den lokalen Verantwortlichen immerhin einen Kompromiss erreichen. Die Gemeinde sicherte der betroffenen Familie demnach schriftlich zu, dass sie der erbetenen Umbettung des Manns zustimmen werde, wenn seine Lebensgefährtin verstorben sei. „Damit wurde dem Wunsch des Petenten auf Familienzusammenführung Rechnung getragen“, kommentierte der Petitionsausschuss. pit

Beispiel 3: Lehrer-Arbeitszeit bleibt

Hessens Beamte müssen 41 Stunden pro Woche arbeiten. Bis Juli 2017 waren es sogar noch 42 Wochenstunden. Sie haben Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Ein Bürger hatte anscheinend den Eindruck, dass Lehrer weniger arbeiten und mehr Urlaub bekommen. Er wandte sich an den Petitionsausschuss und forderte, die wöchentliche Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch für verbeamtete Lehrkräfte an die Regelungen für andere Landesbeamte anzugleichen.

Doch das ist nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht möglich. Er bezog sich bei seiner Einschätzung auf ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2010. Dieser habe entschieden, „dass die Arbeitszeit von Lehrkräften nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar“ sei. Dagegen könne die übrige Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung von Unterricht, für die Korrektur von Klausuren oder für Elterngespräche „nur grob pauschalierend geschätzt“ werden.

Das Gericht setzte die Arbeitszeit während der Unterrichtsphase mit 44 Wochenstunden an. Das werde ausgeglichen, weil die Schulferien über den Urlaubsanspruch von 30 Tagen hinausgingen. pit

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