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Tierquäler wird eingewiesen

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Der Angeklagte, hier mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Jürgen Häller, ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Zudem muss er wegen seiner Drogensucht in eine Klinik. Czernek © Barbara Czernek

Der Tierquäler von Ober-Mörlen muss ins Gefängnis. Das Landgericht Gießen verurteilte den geständigen Täter am Freitag zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Zudem verhängte es ein lebenslanges Tierhaltungsverbot für den Angeklagten.

Mit eingeflossen in die Strafe sind auch Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz, da man neben noch lebenden Tieren und Kadavern auch einige Gramm Cannabis und Amphetamine, einen Schlagstock und einen Schlagring ihn der Wohnung fand.

Der Angeklagte sagte, er wisse nicht mehr, warum er das alles getan habe. In den Jahren 2020 bis 2021 waren immer wieder Tierkadaver von Igeln und Kaninchen an öffentlichen Plätzen rund um Ober-Mörlen aufgetaucht, verpackt in Plastiktüten oder Eimern. Die Körper wiesen Spuren eines qualvollen Endes auf: gefesselte Läufe, Knochenbrüche oder Quetschungen des Fells. Die Untersuchungen ergaben, dass die Tiere verhungert oder ertränkt wurden.

Mittels einer DNA-Spur konnte der Tierquäler ermittelt werden. Das Amtsgericht Friedberg hatte ihn im vergangenen Jahr zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und ein lebenslanges Tierhalteverbot auferlegt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Das Landgericht bewertete das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts jedoch als „maßvoll und angemessen“ und schloss sich weitestgehend an. Mit einer wesentlichen Änderung: Es ordnete zusätzlich die Unterbringung in einer Klinik an. Dies hatte auch Verteidiger Jürgen Häller fortwährend gefordert. „Wir müssen meinem Mandanten helfen, damit er irgendwann ein normales Leben führen kann.“

Im Laufe der beiden Verhandlungstage hatte sich der Fokus weg von den vorgeworfenen Taten hin zum Angeklagten verlagert. So brachte die Verteidigung ins Spiel, dass der 36-Jährige unter psychotischen Schüben leide, was ein Gutachten bescheinige. Dem widersprach der von Gericht bestellte psychologische Gutachter Dr. Jens Ulferts und lieferte sich mit dem aktuellen Therapeuten einen regelrechten Schlagabtausch, der ebenfalls als Zeuge aussagte und vermutete, dass die Taten während der Schübe, bedingt durch den Drogenkonsum, ausgeführt wurden.

Dr. Ulferts diagnostizierte bei dem Angeklagten dagegen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und sah keine Anhaltspunkte für ein Psychose. Diese Störung müsse dringend behandelt werden müsse, sonst drohe Wiederholungsgefahr. Die Ursache sah er in einer langanhaltenden Gewalterfahrung in seiner Jugendzeit mit anderen Jugendlichen, die er nun bei den Tieren nachbilde. Zwar konsumiere der Angeklagte ungefähr seit seinem 15. Lebensjahr Cannabis und Amphetamine, diese hätten jedoch nicht zu einem Kontrollverlust geführt oder gar zu einer Psychose. Seine Taten habe er geplant und zielorientiert durchgeführt. Daher ist der 36-Jährige für ihn voll schuldfähig.

Eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt hielt auch er für einen gangbaren Weg, jedoch für nicht weniger als ein Jahr und fünf Monate. Das Gericht gewichtete in seinem neuerlichen Urteil die Drogensucht des Angeklagten deutlich stärker, was zu der Einweisung führte. „Er ist krank. Ihm muss geholfen werden“, sagte die Richterin dazu.

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