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Sylvia D. schweigt vorerst weiter

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Von: Stefan Behr

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Im Mordprozess gegen die Hanauer Sektenchefin gibt es Startschwierigkeiten. Die Verteidigung der 75-jährigen stellt einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung.

Im Mordprozess gegen die 75 Jahre alte Hanauerin Sylvia D. vor dem Frankfurter Landgericht ist am Freitag die als „opening statement“ angekündigte Einlassung der Verteidigung ausgefallen. Stattdessen stellte diese einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung.

Der Grund: Ihrer Mandantin, sagte einer von D.s Verteidigern, sei es von der Gefängnisverwaltung verboten worden, handschriftliche Notizen vom Prozesseröffnungstag mit in ihre Zelle zu nehmen. Diese aber hätte sie dringend für ihre Einlassung gebraucht. Stattdessen habe man sie ihr abgenommen, und nun seien die Notizen „der Himmel weiß wo“, jedenfalls nicht mehr auffindbar. Außerdem habe die Verteidigung bislang noch nicht Einblick in die Strafakten der Mutter des Opfers bekommen.

Sylvia D. wird vorgeworfen, als Anführerin einer Sekte im August 1988 einen vier Jahre alten Jungen in einem Sack verschnürt zu haben – in dem dieser erstickte. Die Mutter, ein Sektenmitglied, hatte ihn der Obhut D.s übergeben, die den Jungen für besessen hielt. Die Mutter war im Oktober 2022 vom Hanauer Landgericht freigesprochen worden – sie sei weder des gemeinschaftlichen Mordes noch der Beihilfe zum Mord schuldig. Ebenfalls das Landgericht Hanau hatte zuvor D. im September 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im März 2022 einkassiert und den Fall nach Frankfurt überwiesen.

Wann und ob überhaupt eine Einlassung kommen wird, ist derzeit unklar. skb

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