Staatstrojaner nur für Polizei

Hessens Koalition findet einen Kompromiss im Streit um das Verfassungsschutzgesetz. Die Opposition ist skeptisch.
Der Konflikt um eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes zwischen den Koalitionspartnern von CDU und Grünen in Hessen ist nach deren Auskunft beigelegt. Schwarz-Grün habe sich auf einen „guten Kompromiss im Sinne der Sicherheit“ geeinigt, teilten sie am Freitag in Wiesbaden mit. Wichtigste Änderung ist der umstrittene Einsatz der sogenannten Quellen-TKÜ und der Online-Durchsuchung. Sie sollen nicht mehr wie geplant im Verfassungsschutzgesetz verankert werden. Stattdessen im hessischen Polizeigesetz.
Unter „Quellen-TKÜ“ verstehen Experten eine Telekommunikationsüberwachung von Kanälen, bei denen die Übertragung verschlüsselt ist – etwa bei Messenger-Diensten auf Smartphones. Bei der Online-Durchsuchung werden Computer mit einer speziellen staatlichen Spionage-Software, genannt Staatstrojaner, verdeckt überwacht.
Die soll der Verfassungsschutz nicht anwenden dürfen, sondern nur die Polizei. Diese Instrumente bleiben der „konkreten Verhinderung schwerster Straftaten gegen Leib, Leben und Freiheit“ vorbehalten, teilten die innenpolitischen Sprecher beider Fraktionen, Alexander Bauer (CDU) und Jürgen Frömmrich (Grüne), mit. Die Überwachung dürfe nur dann eingesetzt werden, wenn drohende Taten sich gegen existenzielle Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser, Wasserversorgung oder Kraftwerke richteten.
An zwei Stellen müssen demnach Richter der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ zustimmen. Das Polizeigesetz soll ermöglichen, auf Nutzungsdaten von Messenger-Diensten zuzugreifen, etwa Gespräche über WhatsApp oder Skype.
Die Grünen-Basis hatte sich dagegen ausgesprochen, dem Geheimdienst das Recht zu geben, in bestimmten Fällen Schadsoftware auf Computern und Handys aufzuspielen. Diese Passage ist offenbar aus dem Entwurf entfernt worden.
Die Grünen seien dennoch vor der CDU eingeknickt, sagte Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken. Viele Experten forderten den generellen Verzicht der Quellen-TKÜ-Erweiterungen und Online-Durchsuchungen mittels eines Hessen-Trojaners. Offensichtlich werde auch die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht entscheidend verbessert, so Schaus. Die Erfahrungen aus dem NSU-Untersuchungsausschuss in Hessen würden nicht aufgegriffen.
Man müsse erstmal den Gesetzentwurf abwarten, sagte SPD-Pressesprecher Christoph Gehring. „Dass beim Verfassungsschutzgesetz Feuer unter dem schwarzgrünen Dach ist, ist kein Geheimnis.“ (mit dpa)