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Staatsanwalt fordert 13 Jahre Haft

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Von: Stefan Behr

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Drei Männer stehen in Frankfurt vor Gericht, weil sie ein Juwelierehepaar in Griesheim überfallen haben sollen. Eines ihrer Opfer starb dabei. Im Prozess berücksichtigt der Staatsanwalt Strafmilderungsgründe.

In dem Prozess um den Mord beziehungsweise versuchten Mord an einem Griesheimer Juwelierehepaar hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag plädiert. Dass Staatsanwalt Sinan Akdogan bei keinem der drei Angeklagten auf eine lebenslange Freiheitsstrafe plädierte, ist nur auf den ersten Blick überraschend – und hat mit Milde nichts zu tun.

Die drei Angeklagten hatten am 9. Oktober vergangenen Jahres ein wohlhabendes altes Ehepaar in deren stark gesichertem Haus überfallen – und dabei eine Brutalitätsorgie gestartet, die selbst hartgesottene Polizisten noch Monate danach im Zeugenstand sprachlos hinterlassen hatte. Den 78 Jahre alten Mann schlugen und traten sie tot, nachdem sie ihn gefesselt hatten, die gleichaltrige Frau überlebte schwerstverletzt und mit knapper Not. Das gutgesicherte Haus wurde dem Trio zum Verhängnis: Als die Polizei am Tatort eintraf, waren die Täter in der Juweliersfestung gefangen.

Nicht nur für Akdogan „ein klassischer Fall des vollendeten und versuchten Raubmordes“. Und dennoch forderte der Staatsanwalt bei keinem der drei, die sich nach der Tat bei der Polizei und vor Gericht gegenseitig als Mörder angeschwärzt und die eigene Tatbeteiligung kleingeredet hatten, die eigentlich vom Gesetzgeber vorgesehene Strafe.

Für Vladimir A., 26 Jahre, greift eine Art Kronzeugenregelung. Er hatte zwei mutmaßliche Mittäter bei der Polizei verpfiffen. Der eine ist noch flüchtig, der andere sitzt in Moskau in Abschiebehaft. Ohne A.s Aussage wäre das kaum möglich gewesen: Strafmilderungsgrund.

Weniger Haft für Kronzeugen im Griesheimer Raubmordprozess

Andrei B., 21 Jahre alt, war zur Tatzeit noch Heranwachsender. Die Jugendgerichtshilfe hatte bei ihm „Nachreifepotenzial“ festgestellt und die Anwendung von Jugendstrafrecht empfohlen. Das hält die Staatsanwaltschaft für Unfug. B. ist verheiratet, Vater einer Tochter, und war wie die anderen auch wenige Wochen vor der Tat nach Deutschland gekommen, um hier Geld zu verdienen. Eigentlich wäre nach Erwachsenenstrafrecht lebenslang fällig, aber angesichts des bislang mustergültigen Verhaltens B.s in der Untersuchungshaft hat der Gesetzgeber die Möglichkeit gegeben, dieses Strafmaß leicht zu mindern.

Daniel M., zur Tatzeit gerade 19 geworden, hat noch Reifedefizite, die sowohl Jugendgerichtshilfe als auch Staatsanwaltschaft sehen – M. hat bei der Tat vermutlich noch brutaler als seine Komplizen agiert und das mit Abstand widerwärtigste Prozessverhalten an den Tag gelegt. Die Verletzungen der Frau erklärte er mit einem Sturz, er behauptete allen Ernstes, das Haus nicht nach Geld und Schmuck, sondern nach Essen durchsucht zu haben, und er fand oft genug einen Grund zum Grinsen. Jugendstrafrecht sieht zwar eine Höchststrafe von zehn Jahren vor, aber bei einem Mord und besonderer Schwere der Schuld kann das Gericht auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen.

Für Vladimir A. fordert die Staatsanwaltschaft 13 Jahre und sechs Monate, für Andrei B. 13 Jahre und neun Monate, für Daniel M. eine Jugendstrafe von zwölf Jahren. A. nimmt das Plädoyer ungerührt zur Kenntnis, B. mit lautem Heulen, M. mit leisem Wimmern. Die Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung sind für kommenden Montag vorgesehen. Ein Urteil will die Große Strafkammer des Landgerichts am 4. Oktober verkünden.

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