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Schöffen gesucht

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Beisitzer am Jugendgericht

Hochtaunus - Für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden Jugendschöffen aus dem Hochtaunuskreis gesucht, die bei dem Landgericht (Jugendkammer) oder dem Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Frankfurt am Main an der Seite von Berufsrichtern in Jugendstrafsachen mitentscheiden möchten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich für das Amt des Jugendschöffen im Landratsamt des Hochtaunuskreises bewerben.

Die Jugendschöffen werden auf Vorschlag des beim Hochtaunuskreis angesiedelten Jugendhilfeausschusses von den in den Amtsgerichtsbezirken Bad Homburg und Königstein gebildeten Schöffenwahlausschüssen gewählt. Bewerben können sich Interessierte, die in den Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises mit Ausnahme von Bad Homburg wohnen. Personen mit Wohnsitz in Bad Homburg wenden sich bitte an die dortige Stadtverwaltung. Jugendschöffe kann werden, wer am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Erzieherische Erfahrungen mit Heranwachsenden sollten vorhanden sein sowie gesundheitliche Eignung.

Die Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen werden vom Fachbereich Rechtsservice des Hochtaunuskreises entgegengenommen. Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular erhalten Interessierte auf der Homepage ochtaunuskreis.de sowie auf schoeffenwahl2023.de oder per E-Mail an jsw@hochtaunuskreis.de. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Mai. Die Jugendschöffen sind ebenso wie die Berufsrichter unabhängig. Sie müssen ihr Amt unparteiisch ausüben und gemeinsam mit den Berufsrichtern an der Urteilsfindung mitwirken.

Vor ihrer ersten Sitzung werden sie für die Amtszeit von 2024 bis 2028 vereidigt. red

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