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Corona
Gerichtsvollzieher sind gnädig
- vonOliver Teutschschließen
Während der Pandemie sollen Zwangsräumungen nicht in die Obdachlosgkeit führen. Doch das böse Erwachen könnte noch kommen.
Die Gerichtsvollzieherin und ein halbes Dutzend Polizisten kamen im Morgengrauen. Die Räumung einer Wohnung im Frankfurter Westend, über die die FR mehrmals berichtet hatte, zog sich etwas, ging aber letztlich Anfang Januar problemlos über die Bühne. Ein mutmaßlicher Drogendealer war zum vereinbarten Zeitpunkt nicht aus der Wohnung ausgezogen, hatte die Nachbarn bedroht und ein Dreivierteljahr lang keine Miete gezahlt. Inwieweit finanzielle Nöte für das Verhalten des Mannes verantwortlich waren, ist nicht bekannt. Fest steht aber, dass die Pandemie viele Mieter:innen finanziell in die Bredouille bringt.
Längere Wartezeiten
Für Zwangsräumungen sind die jeweiligen Amtsgerichte und die dort ansässigen Gerichtsvollzieher:innen zuständig. Aufgrund des Coronavirus gab das Amtsgericht Frankfurt bereits im März 2020 seinen 40 Gerichtsvollzieher:innen die Handlungsempfehlung, „Räumungen, die in eine Obdachlosigkeit führen würden, nicht durchzuführen“. Daher lag die Zahl der im vergangenen Jahr zwangsgeräumten Wohnungen in Frankfurt „nur“ bei 342 (2019: 494). Für die Gläubiger:innen habe dies im vergangenen Jahr „vereinzelt zu längeren Wartezeiten geführt“, räumt das Amtsgericht ein.
Die Unternehmerin aus dem Westend wartete nach dem erwirkten Räumungstitel rund zehn Wochen auf die Räumung. Darüber kann eine Vermieterin aus Frankfurt-Ginnheim nur lachen. Schon im April vorigen Jahres hatte das Amtsgericht in Langen ihrer Klage auf Räumung eines Grundstücks in Egelsbach stattgegeben.
Gerichtsvollzieher
In Hessen gibt es derzeit 317 Gerichtsvollzieher:innen. Sie sind Beamte des mittleren Vollzugsdienstes oder Justizfachangestellte und selbstständige Organe der Rechtspflege. Um die justizinterne Laufbahn des Gerichtsvollziehers einschlagen zu können, müssen Bewerber:innen eine 20-monatige Zusatzausbildung absolvieren.
Zu den Aufgaben der Gerichtsvollzieher:innen gehören Zustellungen von Schriftstücken, Ladungen und die Vollstreckungen. In ihrer Arbeit sind sie weitgehend selbstständig. Über eine Bürokostenpauschale bekommen die Gerichtsvollzieher:innen ihre Leistungen zusätzlich honoriert. Laut Amtsgericht Frankfurt ist die Auslastung der 40 Frankfurter Gerichtsvollzieher:innen seit Jahren sehr hoch. Dies bedeutet in der Regel aber auch hohe Einnahmen.
Doch der Auszug eines in Egelsbach weithin bekannten Tierarztes, der mit seinen nächtlichen Ruhestörungen die Nachbarn drangsaliert, lässt weiter auf sich warten. Der Fall wurde im Kreis Offenbach schon zum Politikum, mehr als 50 Polizei- und zwei Feuerwehreinsätze sind dokumentiert. Selbst Egelsbachs Bürgermeister Tobias Wilbrand (Grüne) hat sich eingeschaltet und auch das Landratsamt um Hilfe gebeten. „Das ist ein sehr schwieriger Fall“, sagt er.
Gerichtsvollzieher stöhnt
Der mittlerweile nicht mehr praktizierende Tierarzt soll in der Scheune auf seinem Grundstück so manches rauschende Fest mit lauter Musik gefeiert haben. Die Beschwerden der Nachbarn ließen ihn kalt, Miete zahlt er schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Bei einem Polizeieinsatz soll er damit gedroht haben, eine Bombe zu zünden, zweimal brannte es bereits auf dem Grundstück der Frankfurter Vermieterin, die Feuerwehr rückte aus.
Der zuständige Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Langen stöhnt auf Anfrage der FR nur, will aber nicht sagen, warum er so viele Monate nicht tätig geworden ist. Aus dem der FR vorliegenden Schriftverkehr geht aber hervor, dass der Gerichtsvollzieher den querulatorischen Mieter nicht für prozessfähig hält, was bedeutet, dass er ohne einen gestellten Betreuer nicht geräumt werden darf.
Doch auch diesen Betreuer gibt es bereits seit Monaten. Der Gerichtsvollzieher will aber auch die Polizei dabei haben, was bei vielen Zwangsräumungen üblich ist. Ein für Mitte Dezember angesetzter Räumungstermin platzte, da die Polizeidirektion in Offenbach gerne Spezialeinsatzkräfte schicken wollte, diese aber wohl nicht verfügbar waren.
All das zeigt, dass Zwangsräumungen nicht zur Lieblingsbeschäftigung von Gerichtsvollzieher:innen gehören. Markus Ebertz, hessischer Landesvorsitzender des Berufsverbands der Gerichtsvollzieher, bestätigt diese Einschätzung: „Zwangsräumungen sind mit sehr vielen Emotionen verbunden. Man ist sich bewusst, dass man dem Schuldner alles nimmt.“
„Tendenziell“ sei das Arbeiten für Gerichtsvollzieher während der Pandemie „etwas entspannter“, glaubt Ebertz. Doch ähnlich wie bei den Insolvenzen könnte das dicke Ende nach der Pandemie drohen.