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Recht auf Auskunft eingefordert

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Von: Pitt von Bebenburg

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Für die hessische Polizei sind umfassende Ausnahmen geplant.
Für die hessische Polizei sind umfassende Ausnahmen geplant. © Michael Schick

Verbände und Opposition beklagen die umfangreichen Ausnahmen im Informationsfreiheitsgesetz.

Bürgerinnen und Bürger sollen mit einem Informationsfreiheitsgesetz das Recht auf Auskunft von Behörden bekommen. So sieht es ein Entwurf von CDU und Grünen vor, zu dem zahlreiche Verbände am Donnerstag in einer Anhörung des Landtags-Innenausschusses Stellung nahmen.  Eine Reihe von Organisationen nannte das Gesetz „völlig unzureichend“.

So formulierte es ein „Bündnis Transparentes Hessen“, in dem sich so unterschiedliche Gruppen wie der Verein Mehr Demokratie, Transparency International, der Bund der Steuerzahler, die Datenschützer Rhein-Main und die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union zusammengefunden haben. 

„Mit dem vorliegenden Entwurf würde Hessen das schlechteste Informationsfreiheitsgesetz der Bundesrepublik bekommen“, urteilte Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk Recherche. Bemängelt wird vor allem, dass zahlreiche Verwaltungen von der Informationspflicht ausgenommen werden sollen. Das gilt für die Behörden der Kommunen, für Polizei und Verfassungsschutz, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Finanzbehörden und Hochschulen. 

„Gerade auf kommunaler Ebene besteht das größte Interesse an Informationen, wie die Erfahrungen anderer Flächenländer zeigen“, sagte Felix Hoffmann von Mehr Demokratie. Ohne die Verpflichtung kommunaler Behörden bleibe das Gesetz „nahezu wirkungslos“.  Der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Hessen, Joachim Papendick, kommentierte: „Die Regelungen des Gesetzentwurfs schaffen keine effektiven Mittel, um Steuergeldverschwendung einzudämmen.“

Das Bündnis fordert den Verzicht auf pauschale Ausnahmen für ganze Bereiche. Die im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen versprochene Transparenz werde durch das Gesetz nicht geschaffen. 

Das sieht auch die Opposition so. Die geplanten Regelungen zur Informationsfreiheit hätten ihren Namen nicht verdient, befand der SPD-Abgeordnete Rüdiger Holschuh. In keinem anderen Bundesland gebe es eine generelle Ausnahme für Polizei und Verfassungsschutz. Auch der Linken-Politiker Ulrich Wilken sieht hierin eine besondere Schwäche des Entwurfs.

Durch die bundesweit einmalige Ausnahme für Polizeibehörden werde „leider die Chance vergeben, sich dem Vorwurf willkürlichen Handels transparent entgegenzustellen“. Die FDP findet, das Gesetz müsse „dringend nachgebessert werden“.

Die CDU verteidigte den Entwurf. Es sei „gelungen, einen sinnvollen Ausgleich von Transparenz einerseits und dem Schutz personenbezogener Daten andererseits zu finden“, sagte ihr Abgeordneter Christian Heinz. Den Kommunen werde freigestellt, ob sie die Vorschriften für anwendbar erklären wollten. Das sei ein „Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung“. 

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