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Rathaus-Frust über Formular-Wust

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Ein 270 Meter breites Feld auf Homburger Gemarkung: Ein 52 Meter breites Flurstück gehört der Stadt Oberursel, ein 30 Meter breites Bad Homburg. Auch dafür gab’s ein Grundsteuerformular. konopatzki
Ein 270 Meter breites Feld auf Homburger Gemarkung: Ein 52 Meter breites Flurstück gehört der Stadt Oberursel, ein 30 Meter breites Bad Homburg. Auch dafür gab’s ein Grundsteuerformular. konopatzki © Konopatzki

Auch Kommunen müssen für ihre Gebäude Grundsteuer berechnen

hochtaunus - Das Thema bewegt ganz Deutschland - die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung sollte eigentlich bis vergangenen Dienstag erledigt gewesen sein. Während Privatpersonen meist nur ihr eigenes bebautes Grundstück und vielleicht noch eine Wiese anzugeben hatten, sieht es bei Landwirten ganz anders aus. Für jede genutzte oder auch ungenutzte Fläche war ein Formular auszufüllen. Und richtig erwischt hat es die Rathäuser, denn auch die Kommunen mussten - oder müssen noch - ihre Grundstücke für eine Steuerbewertung angeben. Und da summieren sich die Formulare mal schnell auf eine vierstellige Zahl. Was dann die Steuerämter oder Kämmereien ordentlich ins Schwitzen brachte.

Nicht nur dies sorgte in den Verwaltungen für manchen Verdruss. Ärgerlich, so war aus Usingen und Neu-Anspach zu erfahren, sei gewesen, dass man kein Schreiben erhalten habe, in dem die jeweiligen Grundstücke nebst Kennzahl angegeben gewesen seien. Beide Kommunen stecken noch mitten im Formular-Wust und haben eine Verlängerung der Frist erbeten. Denn die Mitarbeiter müssen jedes Fitzelchen Grundstück auflisten - vom Straßenbegleitgrün bis zur Sporthalle und den Dorfgemeinschaftshäusern.

Hier ist dann auch so manche Fehlinterpretation der gesetzlichen Vorgaben zu hören. Denn für manche Einrichtungen sind keine Grundsteuern fällig - etwa für Bürgerhäuser, Feuerwehren, Schulen, Kitas oder auch Rathäuser. Nur: Auch für sie muss ein Formular ausgefüllt werden. Sagt auf jeden Fall die Oberfinanzdirektion, namentlich die Sprecherin Catiana Monteiro Lanca. „Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. Eine Ausnahmeregelung für Kommunen oder Eigentümer mit einer Vielzahl von steuerbefreiten Grundstücken, die von der Abgabepflicht entbinden würde, besteht insoweit nicht.“

Die Steuerverwaltung vereinfache das Prozedere aber dadurch, dass die Fläche auch geschätzt werden könne - überschlägige Ermittlung der Wohn- und/oder Nutzungsflächen - in Fällen von (offensichtlich) steuerbefreitem Grundbesitz.

„Für unbebauten vollständig steuerbefreiten Grundbesitz der öffentlichen Infrastruktur von Gebietskörperschaften wird vorerst keine Erklärung für Zwecke der Grundsteuer erwartet. Zum unbebauten vollständig steuerbefreiten Grundbesitz zählen unter anderem Straßen, Wege, Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen, außerdem Deiche und Kleingrundstücke mit Grenzsteinen. Für diese Grundstücke und Flächen gilt der 31. Januar 2023 nicht als Abgabefristende.“ Hier zählt der März. Aber: „Für bebauten Grundbesitz von Gebietskörperschaften, wie Verwaltungsgebäude, besteht jedoch eine fristgerechte Erklärungspflicht.“

Seit Mitte 2022 Daten gesammelt

Schauen wir auf Kreis und Kommunen, so weit sie die Anfrage dieser Zeitung beantwortet haben.

Der Kreis selbst hat insgesamt 76 Grundsteuererklärungen abgegeben, dahinter verbergen sich 200 Grundstücke. Bei 359 Straßengrundstücken ist die Abgabe der Erklärung nicht erforderlich. „Insofern wurden alle erforderlichen Erklärungen fristgerecht abgegeben“, sagte Pressesprecher Alexander Wächtershäuser. Der Hochtaunuskreis sei auch bisher schon steuerpflichtig für 14 Liegenschaften mit Mietwohnungen und beispielsweise Hausmeisterwohnungen, fürs Taunusbad, für vier Liegenschaften mit Tiefgaragen, die als Betriebe gewerblicher Art geführt werden. Und auch wenn Schulen von der Grundsteuer befreit sind: Formulare waren trotzdem nötig.

Bad Homburg . Friedrichsdorf , Kronberg , Steinbach, Königstein, Glashütten haben alle benötigten Daten übermittelt, genauso wie Grävenwiesbach , wo gar mehr als 2300 gemeindliche Grundstücke - bebaut, unbebaut, steuerpflichtig, steuerbefreit, Grünfläche, Ackerfläche, Wald, Bachläufe, Straßen, Wege, Plätze oder Sportflächen -, gemeldet wurden.

Oberursel hat es nicht ganz geschafft. „Das liegt unter anderem daran, dass die Stadt mehrere Tausend Grundstücke besitzt. Die Grundsteuererklärung, die die Stadt für Grundstücke mit einer Mischnutzung abzugeben hat, ist allerdings auch deutlich komplexer als die für Wohngebäude. Wir erwarten, dass wir die Erklärungen für die städtischen Wohngebäude bis Ende Februar abgeschlossen haben“, prognostiziert Oberursels Rathaus-Sprecherin Nina Kuhn.

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