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Rabatt für Ryanair genehmigt

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Von: Pitt von Bebenburg

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Da landet die Konkurrenz: Maschinen von Ryanair machen vom Frühjahr an regelmäßig Station auf   dem Rhein-Main-Flughafen.
Da landet die Konkurrenz: Maschinen von Ryanair machen vom Frühjahr an regelmäßig Station auf dem Rhein-Main-Flughafen. © dpa

Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) stimmt dem Rabatt-Angebot des Flughafenbetreibers Fraport zu – aber der Nachlass gilt auch für andere Fluggesellschaften.

Die Billigfluglinie Ryanair erhält Rabatte vom Flughafenbetreiber Fraport, wenn sie im nächsten Frühjahr erstmals von Frankfurt aus startet. Die Vergünstigung gilt allerdings nicht nur für die Iren, sondern auch für alle anderen Fluglinien, die sich entweder neu in Frankfurt ansiedeln oder die Zahl ihrer Passagiere dort steigern.

Das hat Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag in Wiesbaden bekanntgegeben. Der Grünen-Politiker genehmigte die Entgeltordnung für den Rhein-Main-Airport, die vom 1. Januar 2017 an gelten soll. Fraport erhielt die Genehmigung nach Al-Wazirs Angaben allerdings erst, nachdem sie an diesem entscheidenden Punkt geändert worden war.

In der Entgeltordnung legt der Flughafen fest, wie viel Geld die Airlines pro Start oder Landung bezahlen müssen. Die Gebühren sind unter anderem abhängig vom Flugzeugtyp, vom verursachten Lärm oder von der Tageszeit. Ryanair und andere neue Airlines bekommen im ersten Jahr einen Nachlass von 14 Euro pro Passagier, der im zweiten Jahr auf 11,20 Euro und im dritten auf 6,72 Euro sinkt. Das gilt auch für Airlines, die bereits von Frankfurt starten, aber ihr Passagieraufkommen um mindestens 20 Prozent steigern. Wächst die Zahl der Fluggäste geringer, fällt auch der Rabatt niedriger aus. Inlandsflüge werden dabei nicht berücksichtigt.

Der Minister und die schwarz-grünen Koalitionsfraktionen hoben hervor, dass die Entgeltordnung auch zusätzliche Anreize enthalte, leisere Flugzeuge einzusetzen und ein lärmarmes Anflugverfahren zu nutzen.

Es gebe „keinen Sonder-Rabatt für neue Fluggesellschaften wie beispielsweise Ryanair“, betonte der Minister. Er habe großen Wert darauf gelegt, „dass in der Entgeltordnung nicht bereits Benachteiligungen von Fluggesellschaften angelegt“ seien. Fraport hatte ursprünglich Vergünstigungen nur für neue Fluggesellschaften in ihre Entgeltordnung aufnehmen wollen, die vier Jahre lang gegolten hätten.

Dieses Element sei nun „entfallen“, teilte Al-Wazir mit. Stattdessen sei die Rabattierung pro abfliegendem Passagier genehmigt worden. Davon könnten „neue Fluggesellschaften einfacher profitieren als Airlines, die bereits Verkehr ab Frankfurt abwickeln“, räumte Al-Wazir ein. Das sei aber zulässig, da Anbieter in den ersten Jahren an einem neuen Standort zusätzliche Kosten und Risiken in Kauf nähmen. Daher sei die Entgeltordnung in der überarbeiteten Fassung „diskriminierungsfrei“ und habe genehmigt werden müssen.

Im Landtag hatten sich alle Fraktionen außer der FDP besorgt über die Arbeitsbedingungen bei Ryanair gezeigt und vor einer Bevorzugung der irischen Fluggesellschaft gewarnt. Während der Minister sich nicht zu den Beschäftigungsbedingungen bei Ryanair äußerte, legte sein Parteifreund Frank Kaufmann nach. „Dass der Flughafenbetreiber nun auch auf Billigfluglinien wie Ryanair setzt, halten wir für bedenklich, weil die niedrigen Preise dieser Anbieter mit schlechten Arbeitsbedingungen für Pilotinnen und Piloten und für das Kabinenpersonal erkauft sind“, sagte der Grünen-Abgeordnete, der auch dem Aufsichtsrat der Fraport angehört.

Es sei „eine aus wirtschaftlicher Logik zwingende Folge der zusätzlichen Kapazitäten, die mit dem Ausbau geschaffen wurden“, dass nun neue Fluggesellschaften angelockt würden. „Wir Grüne haben diesen Ausbau immer abgelehnt und im Landtag dagegen gestimmt“, betonte Kaufmann.

Für die CDU mahnte der Wirtschaftspolitiker Heiko Kasseckert, der Flughafen müsse wettbewerbsfähig bleiben. Bei der Genehmigung der Entgeltordnung seien die Arbeitsbedingungen „kein zulässiges Kriterium“. Der Minister habe über die Preistabelle nach „objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien“ entscheiden müssen, fügte Kasseckert hinzu.

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