Polizei-Kennzeichnung in Hessen wirkt

Einige Vorwürfe gegen Beamte waren nur dank der individuellen Nummern aufzuklären.
Sie war hoch umstritten, als sie Ende 2014 eingeführt wurde: die Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Seither tragen Beamtinnen und Beamte bei der Begleitung von Demonstrationen und anderen geschlossenen Einsätzen Nummern auf der Dienstkleidung, damit Bürgerinnen und Bürger mögliches Fehlverhalten leichter anzeigen können.
Jetzt ist klar, dass die Nummern jedes Jahr nur bei einer Handvoll Fälle für Beschwerden genutzt werden. Es gab jedoch nach Angaben von Innenminister Peter Beuth (CDU) einige Delikte von Polizisten, die ohne individuelle Kennzeichnung nicht hätten aufgeklärt werden können.
Auf Fragen des FDP-Abgeordneten Stefan Müller hat Beuth dazu Zahlen veröffentlicht. Demnach konnten im vergangenen Jahr in Hessen drei Straftaten und ein Dienstvergehen nur durch die Kennzeichnung aufgeklärt werden. 2017 waren es zwei Straftaten und ein Dienstvergehen gewesen, 2016 ein Dienstvergehen und keine Straftat. Um welche Delikte es sich jeweils handelte, geht aus Beuths Auskunft nicht hervor. Sie enthält auch keine Angaben dazu, ob die Verfahren zu Verurteilungen führten oder eingestellt wurden.
Hessen: Die Grünen drängten auf Kennzeichnungspflicht
Die Kennzeichnungspflicht war vor fünf Jahren auf Drängen der Grünen eingeführt worden, die damit das Vertrauen in die Polizei stärken wollen. Die Polizei-gewerkschaften wehrten sich vergeblich gegen die Kennzeichnung. Sie sahen ihren Berufsstand einem Generalverdacht ausgesetzt und befürchteten, dass Beamtinnen und Beamte von Gewalttätern identifiziert und bis ins Familienleben hinein verfolgt werden könnten.
Diese Sorgen haben sich nach Angaben von Minister Beuth nicht bestätigt. Es seien „keine Probleme“ in Bezug auf den Schutz oder die Anonymität der eingesetzten Beamtinnen und Beamten festgestellt worden, berichtete er. „Die numerische Kennzeichnung bietet Dritten keine Möglichkeit, Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu einer Polizeibehörde, den Namen oder die Wohnanschrift des Beamten zu ziehen.“
Der Minister verteidigte die Kennzeichnungspflicht. Sie sei „ein Beitrag zu einer bürgerfreundlichen Polizei“ und biete die Möglichkeit, „Polizeibeamte im Zusammenhang mit Vorwürfen zu rechtswidrigem Verhalten zu identifizieren“.
Die Bediensteten verfügen jeweils über drei Nummern, die sie bei Einsätzen im Wechsel nutzen können. Die FDP fände es gut, wenn Nummern „dynamisch“ vergeben würden, also mit jedem Einsatz wechseln würden. Das würde die Gefahr einer Identifizierung weiter verringern, sagte ihr Innenpolitiker Müller.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bleibt bei ihrer generellen Ablehnung. Der GdP-Vorsitzende Andreas Grün sagte der FR, er halte die Kennzeichnungspflicht für „überflüssig“. Das werde durch die geringe Zahl von Fällen belegt. Ihm sei bisher nur ein einziger Fall von Beleidigung bekannt, bei dem die Kennzeichnung benötigt worden sei.
Die Grünen fühlen sich durch Beuths Auskunft bestärkt. „Einige Strafanzeigen und Beschwerden konnten nur dank dieser Nummer aufgeklärt werden“, stellte ihre Innenpolitikerin Eva Goldbach fest. „Das zeigt, dass die Einführung richtig war – und zugleich gab es keinerlei Probleme mit dem Schutz der eingesetzten Beamtinnen und Beamten, wie manche zuvor geunkt hatten.“