Opposition vermisst Transparenz

Bürger sollten nach Ansicht von SPD und Linken ein weitgehendes Recht auf Einsicht in Behördenakten erhalten.
Bürger sollten nach Ansicht von SPD und Linken ein weitgehendes Recht auf Einsicht in Behördenakten erhalten. Diesem Anspruch werde der schwarz-grüne Entwurf des Datenschutzgesetzes nicht gerecht, stellten Rüdiger Holschuh (SPD) und Ulrich Wilken (Linke) am Donnerstag im Landtag fest. „Transparenz ist der natürliche Feind der CDU“, sagte Sozialdemokrat Holschuh. „Man kennt das aus vielen Skandalen.“
CDU und Grüne hatten kein eigenes Gesetz zur Informationsfreiheit vorgelegt, sondern einige Passagen dazu im Datenschutzgesetz untergebracht. „So etwas kommt also dabei heraus, wenn die Grünen ein Gesetz wollen und die CDU nicht“, ätzte Holschuh. „Sie machen ein Gesetz, das aber nicht gilt.“ Der Linke Wilken sagte in Richtung der Grünen: „Das ist wirklich unter aller Würde.“ Offensichtlich sei es nicht gewünscht, dass Bürger die Verwaltung kontrollierten.
Das neue Gesetz soll den Menschen einen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Behörden einräumen. Es enthält aber eine Reihe von Ausnahmen. So werden Polizei und Verfassungsschutz nicht zur Auskunft verpflichtet. Innenminister Peter Beuth (CDU) sagte, die Verpflichtungen der Polizei seien bereits im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz geregelt.
Städte, Gemeinde und Kreisen erhalten die meisten Anfragen
Von der Auskunftspflicht wollen CDU und Grüne auch die Behörden von Städten, Gemeinden und Landkreisen ausnehmen – obwohl die meisten Anfragen ihnen gelten, wie die Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen. Die Kommunen können aber entscheiden, selbst Satzungen zur Informationsfreiheit zu erlassen. Der CDU-Abgeordnete Christian Heinz nannte das eine „kommunalfreundliche Lösung“.
Jürgen Frömmrich (Grüne) sagte, die Koalition respektiere die kommunale Selbstverwaltung. Er äußerte die Vermutung, dass ansonsten Kosten auf das Land zugekommen wären – weil die Kommunen auf dem „Konnexitätsprinzip“ beharrt hätten. Es bedeutet, dass das Land für Verpflichtungen aufkommen muss, die es den Kommunen auferlegt. Der Linke Wilken äußerte sich konsterniert: „Es ist Ihnen schlicht und einfach zu teuer“, konstatierte er. „Wie geht das zusammen mit Ihrem flammenden Plädoyer für den mündigen Bürger?“
Frömmrich nannte es „kleinkariert“, dass SPD und Linke sich in der Debatte auf die Regelungen zur Informationsfreiheit konzentriert hätten. Das Datenschutzgesetz sei die hessische Umsetzung „der größten Datenschutzreform in der europäischen Gemeinschaft“. Dies bedeute „einen Quantensprung“ für den Datenschutz, weil künftig wichtige Regeln in ganz Europa gelten würden – etwa die Verpflichtung, Bürger zu informieren, welche Daten über sie gespeichert würden.