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Kreise Offenbach & Darmstadt-Dieburg
Verwaltungsgericht Darmstadt kippt Böllerverbot auf Privatgrund
- vonJens Joachimschließen
Landkreis Offenbach ändert seine Regelung zum Zünden von Feuerwerk. Ein Eilantrag gegen die bestehende Ausgangssperre im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurde indes zurückgezogen.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat ein Böllerverbot des Landkreises Offenbach im Bezug auf private Grundstücke gekippt. Die Richter hätten es als unverhältnismäßig angesehen, sagte Gerichtssprecher Roland Elser am Mittwoch. Zudem seien nicht genug Gründe erkennbar gewesen, wie das Verbot der Eindämmung des Coronavirus dienen soll. Der Kreis hat seine Regelung inzwischen angepasst und nur Feuerwerk auf öffentlichen Flächen verboten. Der Kreis hatte durch eine Allgemeinverfügung das Zünden von Feuerwerk jeglicher Kategorien im gesamten Kreisgebiet wegen der Corona-Pandemie verboten. Dagegen klagten laut Verwaltungsgericht Privatleute – mit Erfolg. Nach der Eilentscheidung des Gerichts änderte der Kreis seine Regelung. Nun gibt es nur eine Empfehlung, auf Feuerwerk auf privaten Grund zu verzichten.
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gilt unterdessen weiter eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Klaus Winterer, der frühere Direktor des Amtsgerichts Bensheim, zog einen Eilantrag gegen die entsprechende Allgemeinverfügung des Kreises zurück, weil er nach Auffassung des Gerichts eine Klage hätte einreichen müssen. Der Aufwand erschien Winterer jedoch als „zu groß“. (mit dpa)