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Rapper Haftbefehl im Gerichtsstreit: Sein „Brudi“ macht Ärger

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Von: Sebastian Richter

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Rapper Haftbefehl bei einem Konzert 2022 in Frankfurt.
Rapper Haftbefehl bei einem Konzert 2022 in Frankfurt. © IMAGO/BOBO

Rapper verlassen sich schon lange nicht mehr nur auf die Musik. Der eigene Name lässt sich auch anderweitig vermarkten – was für „Haftbefehl“ jetzt vor Gericht endet.

Offenbach – Rapper Haftbefehl musste vor Gericht. Allerdings nicht wegen einer Straftat, mit denen sich der ursprünglich aus Offenbach stammende Musiker ganz im Stile der deutschen Rap-Szene in seinen Texten gelegentlich schmückt. Stattdessen geht es um einen Markenstreit.

Haftbefehl (Brügerlich: Aykut Anhan) ist schon längst nicht mehr „nur“ Musiker. Ebenfalls ganz im Stile der deutschen Rap-Szene macht Anhan auch anderweitig Geld. So brachte „Hafti“ mit „HafTea“ einen eigenen Eistee in die deutschen Supermärkte. Im Tiefkühlregel breitete sich der selbsternannte „Babo“ mit der nach ihm selbst ernannten „Babo Pizza“ aus. Für das richtige Gefühl am Fuß entwickelte er die sogenannten „Brudiletten“, also Badelatschen, deren Name an die „Adiletten“ der Marke Adidas angelehnt sind.

Nun fehlte allerdings noch zum vollendeten Genuss ganz im Zeichen des „Hafti“-Lebenswandels ein Shisha-Tabak. Ein weiterer Griff in die Wortspiel-Kiste des Offenbacher Rappers brachte so unter anderem den Namen „Brudi“ zustande – und ebendieser Name macht Haftbefehl nun Probleme.

Rapper Haftbefehl kommt mit Markeneintragung zu spät

Denn Haftbefehl ist nicht der einzige, der diesen Namen für einen Shisha-Tabak auserkoren hat. Der Kläger im Markenstreit, ein Shisha-Shop-Betreiber aus Velbert in Nordrhein-Westfalen, hat sich diese Namensverwendung für Shisha-Tabak bereits schützen lassen. Ebenso Anhan, allerdings einige Monate später, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Demnach argumentierte der Anwalt von Haftbefehl, der Rapper hätte das Wort durch seine Songtexte entscheidend mitgeprägt. Der Kläger habe gleichzeitig versucht, mit dem Namen der „die Fangemeinde von Haftbefehl“ abzugreifen. Gebracht hat diese Argumentation nichts, wie das Gericht feststellt. Die ältere Marke gewinnt, und damit der Kläger aus NRW.

Haftbefehl und der Shisha-Tabak: Das ist nicht das Ende

Beendet ist der Markenstreit damit noch nicht. Die Klägerseite hat angeboten, die Sache ruhen zu lassen, wenn Haftbefehl die Marke löscht. Das will Haftis Anwalt seinem Klienten zumindest vorschlagen.

Dem Shisha-Tabak-Geschäft insgesamt kann Haftbefehl allerdings mit seinen anderen Marken treu bleiben. Neben „Brudi“ (Geschmack: Beerenmix) verkauft Haftbefehl noch die Sorten „Babos“ (Himmbeere, Orange, Zitrone), „Locker Easy“ (süße Zitrone), „Chaya“ (Beerenmix, Honigmelone, Wassermelone, Maracuja), „Golden Brown“ (Citruslimonade) und FFM (Erdbeere, Waldbeere). Der „Babo“ bleibt also fruchtig im Geschäft. (spr)

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