Offenbach: Wer Flächen entsiegelt, bekommt Geld
Die Stadt will einen Anreiz setzen. In den kommenden Jahren muss wegen des Klimawandels mit mehr Starkregen gerechnet werden.
Damit Regenwasser häufiger als bisher und auf mehr Fläche versickern kann, müssen versiegelte Flächen wieder geöffnet werden. Deshalb schafft die Stadt Offenbach nach eigenen Angaben ein Anreizsystem für Bürgerinnen und Bürger als Teil des großen Klimaanpassungskonzeptes aus 2020: Wer eigene Flächen so umgestaltet, dass sie der Förderrichtlinie entsprechen, kann Zuschüsse in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter erhalten. Im ersten Schritt stehen für die Förderung 25 000 Euro bereit. Bei großer Nachfrage stockt die Stadt den Betrag weiter auf. Der Magistrat hat dem Antrag bereits zugestimmt, jetzt müssen noch die Stadtverordneten zustimmen.
Wegen des Klimawandels sind mehr Starkregenereignisse zu erwarten. Je mehr Flächen versiegelt sind, desto weniger Wasser kann versickern. So steigt das Risiko von Hochwasser. Zudem wird die Grundwasserneubildung verhindert. Je mehr Wasser versickert, desto besser wird auch das Grundwasser gespeist. Das ist wiederum auch gut für die Bäume. Hunderte Straßenbäume in Offenbach sind von Austrocknung betroffen, weil Grundwassers fehlt. Einige Bäume sind schon abgestorben. Damit entfällt auch die positive stadtklimatische Funktion der Bäume. Mehr versiegelte Flächen führen auch zu einer zusätzlichen Belastung der Kanalisation und der Ausbau der Kanäle ist mit hohem finanziellen Aufwand verbunden.
Die Förderung können Bürgerinnen und Bürger für bisher überbaute oder wasserundurchlässig befestigte Flächen wie zum Beispiel Asphalt oder Beton beantragen. Die Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter groß sein. Pro Quadratmeter werden maximal 50 Euro der Planungs-, Material- und Baukosten und insgesamt höchstens 5000 Euro gefördert. Die genauen Förderrichtlinien werden nach dem Beschluss der Stadtverordneten im Bereich Umwelt und Klima auf www.offenbach.de veröffentlicht. Die Entsiegelung muss mindestens zehn Jahre bestehen bleiben – auch bei Eigentümerwechseln. Die Beseitigung von Schottergärten sind nicht förderfähig. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Anträge nimmt das Umweltamt entgegen und beantwortet Fragen unter umweltamtoffenbach.de. diu