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Corona: Maskenpflicht und Alkoholverbot in Offenbacher Fußgängerzone

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Von: Timur Tinç

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Die Stadt Offenbach muss ihre Aufsteller zur Maskenpflicht wieder aus dem Rathauskeller holen.
Die Stadt Offenbach muss ihre Aufsteller zur Maskenpflicht wieder aus dem Rathauskeller holen. © Michael Schick

Offenbach verschärft die Corona-Regeln, weil die Stadt zu den sogenannten Hotspot-Regionen zählt. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot an Silvester auf größeren Plätzen sowie verschärfte 2G und 2G-Plus-Regelungen.

Die Stadt Offenbach setzt ab Montag die neuen Coronavirus-Schutzverordnungen des Landes Hessen um. Da die Sieben-Tages-Inzidenz in Offenbach seit mehr als drei Tagen über 350 liegt, aktuell bei 380,5, greifen die Regelungen für die sogenannten Hotspotregionen.

Ab Montag gilt in der Offenbacher Fußgängerzone Maskenpflicht. „Die Inzidenz in Offenbach ist innerhalb von Hessen weiter sehr hoch. Wir befinden uns noch mitten in der vierten Welle der Delta-Variante“, sagt Gesundheitsdezernentin Sabine Groß (Grüne). Zusätzlich breite sich die neue Omikron-Variante aus und die Gefahren durch diese Variante könnten noch nicht sicher eingeschätzt werden. Die Maskenpflicht gilt täglich, auch am Wochenende, von 8 Uhr bis 22 Uhr.

Als Alkoholverbotszone hat die Stadt den Martin-Luther-Park sowie den Bereich der Fußgängerzone vorgesehen. Ausgenommen bleibt der Weihnachtsmarkt am Aliceplatz und Stadthof. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot an Silvester in folgenden Bereichen: Hafenplatz und Hafentreppe, Innenstadt, die Einkaufsstraßen in Bieber und Bürgel sowie der Goetheplatz, der Mathildenplatz, das Mainvorgelände, der Europaplatz, der Ostendplatz, der Reichstag und der Dalles in Bürgel.

Bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich – Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater – und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt im Innenbereich die 2G-Plus-Regelung und im Außenbereich die 2G-Regelung.

Diese werden erst aufgehoben wenn die Sieben-Tages-Inzidenz fünf Tage am Stück unter 350 liegt. Solange müssen auch Offenbacher Tanzlokale, Clubs, Diskotheken und Bordelle schließen.

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