Airbnb-Angebote sind nicht zulässig
Die Stadt Neu-Isenburg geht gegen Vermietungen über Internetportale vor.
Die Stadt Neu-Isenburg will es vermeiden, dass privater Wohnraum über Internetportale wie „Airbnb“ oder „Wimdu“ an Urlauber oder Geschäftsreisende vermietet wird. Das macht der Magistrat in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion klar.
Vier touristische Vermietungen von Wohnungen im Stadtteil Zeppelinheim seien konkret bekannt geworden, heißt es seitens des Magistrats. Für diese Nutzungen hätten keine Baugenehmigungen vorgelegen; das Planungsamt hätte die Nutzungsänderung genehmigen müssen. Man habe mit den Wohnungseigentümern gesprochen, dass die Vermietung unzulässig sei, sagt Bürgermeister Herbert Hunkel (parteilos), und sie hätten zugesagt, das künftig zu unterlassen.
„Wir haben dann im Internet gesehen, dass darüber hinaus in Neu-Isenburg rund 15 Wohnungen oder Zimmer auf Airbnb angeboten werden“, so Hunkel. Die Stadt werde auch mit diesen Vermietern „Kontakt aufnehmen“. Für die touristische Vermietung lägen keine Gewerbeanmeldungen vor, obwohl diese eigentlich beim örtlichen Gewerbeamt angezeigt werden muss.
Laut SPD-Fraktionsvorsitzendem Dirk Gene Hagelstein hat der Ortsbeirat Zeppelinheim den Anstoß für die SPD-Anfrage gegeben. Dort war Bürgern aufgefallen, dass fremde Personen zeitweise in einigen Häusern ein- und ausgingen. „Das wundert nicht, denn in Zeppelinheim wohnen nur 1500 Menschen“, sagt Hagelstein, „und so was wird von der Nachbarschaft nicht so gerne gesehen.“ Es sei also zu Beschwerden gekommen.
Angebote wie Airbnb würden dem bereits angespannten Wohnungsmarkt klassischen Mietwohnraum entziehen, schreibt die Partei in ihrer Anfrage. Weil sich damit eine höhere Rendite erzielen lasse als durch klassische Vermietung, schnelle die Mietpreisspirale noch zügiger nach oben. Um die genauen Zahlen für die touristische Vermietung zu erfahren, werde die SPD ihre Anfrage auch noch in den Bauausschuss geben, sagt Hagelstein.