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Ali B. muss sich wegen Mordes und Vergewaltigung verantworten

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Von: Anja Laud

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Ali B., der Tatverdächtige im Todesfall Susanna, wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht und in eine Justizvollzugsanstalt geflogen.
Ali B., der Tatverdächtige im Todesfall Susanna, wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht und in eine Justizvollzugsanstalt geflogen. © Hasan Bratic (dpa)

Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder von Susanna. Ali B. wird sich zudem wegen der wiederholten Vergewaltigung eines Kindes verantworten müssen.

Im Fall Susanna hat die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter Ali B. Anklage vor dem Landgericht Wiesbaden wegen Mordes, Vergewaltigung und schweren Missbrauchs eines Kindes sowie wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben. Der 21-Jährige soll im Mai vergangenen Jahres die 14 Jahre alte Susanna getötet und Wochen davor ein elfjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Der Fall Susanna hatte für Aufsehen gesorgt, weil der mutmaßliche Mörder nach der Tat mit seiner Familie aus einer Flüchtlingsunterkunft im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim in den Nordirak geflüchtet war. Von dort war er nach Hessen zurückgebracht worden.

Die Staatsanwaltschaft geht bei ihrer Anklageerhebung davon aus, dass Ali B. am 23. Mai 2018  Susanna in den frühen Morgenstunden in einer Feldgemarkung nahe der von ihm bewohnten Asylunterkunft  geführt habe, um mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Als die Schülerin ihm diesen verweigerte, soll der 21-Jährige sie vergewaltigt haben. Da die 14-Jährige ihm drohte, zur Polizei zu gehen, habe er das Mädchen erwürgt. Zusammen mit einer unbekannten Person habe er dann ihre Leiche in einem Erdloch vergraben und das Grab mit Ästen bedeckt. Der Leichnam Susannas war erst nach einer großen Suchaktion am 6. Juni zwischen der Bundesstraße 455 und der Autobahn A66 in der Nähe von Bahngleisen gefunden worden.

Ali B. wird sich aber nicht nur wegen der Vergewaltigung und der Ermordung Susannas verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch vor, in zwei Fällen ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Danach soll er im April 2018 das Kind einmal in sein Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft gelockt, eingeschlossen, geschlagen und danach vergewaltigt haben. Bei einem zweiten Zusammentreffen im Mai auf einem Supermarktgelände in der Nähe des Heimes soll er sie erneut missbraucht haben. Bei dieser Tat soll Mansoor Q., ein 14 Jahre alter Freund Ali B.s, dabei gewesen sein, der die Elfjährige danach ebenfalls vergewaltigt haben soll, so die  Staatsanwaltschaft weiter.

Ali B. soll schweren Raubüberfall begangen haben

Mansoor Q., ein afghanischer Staatsbürger, soll das Mädchen schon vor dieser Tat in einem Waldstück in Medenbach vergewaltigt haben. Ein strafunmündiger Bruder von Ali B. soll dabei das Opfer dorthin gelockt haben, es gewürgt und mit dem Tod bedroht haben, weil dieses Geschlechtsverkehr mit ihm abgelehnt habe. Beide Jugendlichen sollen dann die Elfjährige missbraucht haben. Mansoor Q. soll danach im Juni dem Mädchen und ihrer Schwester gesagt haben, sie seien „genauso tot wie dieses Mädchen“, wenn sie im Fall Susanna etwas sagten.

Wegen dieser Taten werden sich sowohl Ali B. als auch Mansoor Q. in gesonderten Verfahren vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Wiesbaden verantworten müssen.

In einer dritten Anklage legt die Staatsanwaltschaft Ali B. einen schweren Raubüberfall in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu Last. Der 21-Jährige soll im April 2018 im Kurpark gemeinsam mit einer noch nicht identifizierten Person einen Mann  mit einem Messer bedroht und in ein Gebüsch gezogen haben. Danach habe er sein Opfer gewürgt, geschlagen und ausgeraubt. Der Überfallene erlitt Verletzungen im Gesicht und am Hals. 

Wann das Hauptverfahren im Fall Susanna eröffnet wird, entscheidet das Landgericht.

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