Altersgrenze angehoben
Mit 19 noch ins Jugendparlament
Schwalbach - Für die Ende des Jahres anstehende Jugendparlamentswahl hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung die Altersgrenze angehoben. Sowohl die Gewählten, als auch die Wähler dürfen demnach nun älter sein als zuvor. Diese Anhebung hatte das Jugendparlament selbst vorgeschlagen.
„Der erweiterte Altersrahmen von mindestens 13 und höchstens 19 Jahren am Wahltag schließt junge Erwachsene ein, weil man somit bis zum Alter von 21 im Jugendparlament tätig sein kann“, heißt es in der Begründung der Jugendlichen. Zuvor lag die Obergrenze bei 17 Jahren. Durch die Anhebung entstehe für eine größere Anzahl Jugendlicher die Möglichkeit, sich für die Wahl ins Jugendparlament zu bewerben. Die Höchstgrenze orientiere sich am deutschen Jugendstrafrecht, in dem junge Erwachsene bis 21 Jahre bei bestimmten Faktoren als Jugendliche behandelt werden können. „Zudem können Jugendliche, die bereits Erfahrungen gesammelt haben, sich erneut zur Wahl aufstellen und somit ihre Erfahrungen weitergeben“, heißt es in der Vorlage weiter. Auch die Obergrenze für die Wahlberechtigten wurde von 17 auf 19 Jahre hochgesetzt. ccz