Leinenpflicht in Obstplantagen
Vorschrift soll vorerst nur auf dem Hochfeld gelten
Kriftel - Fiffi muss künftig im Hochfeld an die Leine. Einstimmig ist der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorschlag des Gemeindevorstands gefolgt, in einer Satzung die ganzjährige Anleinpflicht für Hunde im „Hochfeld“ festzuschreiben. Die Zustimmung der Gemeindevertretung am kommenden Donnerstag ist Formsache.
Das Thema, besser gesagt, das Problem, dass frei laufende Hunde Wildtiere jagen oder reißen sowie ihr Geschäft in den Obstanlagen hinterlassen, beschäftigt die Gremien bereits seit 2009. Damals war ein Leinenzwang in der Feldgemarkung für die Brut- und Setzzeit der Wildtiere thematisiert und ein Satzungsentwurf erarbeitet und vorgelegt worden. Die Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft und Obstbau, die Jagdgenossenschaft und der Jagdpächter hatten die Initiative ergriffen und gefordert, eine Anleinpflicht in der Feldgemarkung einzuführen. Doch dazu konnte sich die Politik damals nicht durchringen. Es wurde 2010 zunächst lediglich beschlossen, in der Feldgemarkung Banner aufzustellen, die auf die Lebensmittelproduktion und die Wildtiere hinweisen und zum Anleinen auffordern.
Doch die großen Schilder hatten nicht den gewünschten Erfolg. Gerade mit Blick auf Kriftels „Spezialkultur“, die Erdbeere, ist der Gemeinde daran gelegen, dass freilaufende Vierbeiner nicht die Pflanzen verdrecken. Die Situation habe sich in der letzten Zeit weiter verschärft, da die Zahl der Hunde in Kriftel nicht allein durch die Corona-Pandemie gestiegen ist. Nun wisse sich die Gemeinde nicht anders zu helfen, als das Anleinen verpflichtend zu machen, so der Erste Beigeordnete Franz Jirasek. Dem Gemeindevorstand sei dies nicht leicht gefallen, ist man sich doch bewusst, dass die Leinenpflicht wie in anderen Kommunen auch in der Obstbaugemeinde Diskussionen auslösen wird. Gelten soll sie zunächst nur im Hochfeld, so Jirasek. Der FDP-Gemeindevertreter und Obstbauer Berthold Heil würde es begrüßen, wenn sie auch auf andere Gebiete ausgedehnt würde, denn „auch im Läusgrund gibt es Erdbeeren“.
Laut Satzung gilt die Leinenpflicht nun ausschließlich im Hochfeld, denn dort befinden sich die größten zusammenhängenden Rückzugsräume für Wildtiere und landwirtschaftliche Flächen. Durch die Nähe nach Marxheim ist das Hochfeld auch von den Hundebesitzern in der Nachbarkommune ein beliebtes Ziel. Die Leinen dürfen höchstens zwei Meter lang sein, haben sie eine „selbstständige Aufrollvorrichtung“, ist eine Länge von maximal zehn Metern erlaubt.
Teuer kann es werden, wenn ein Hundebesitzer von einem Hilfspolizisten erwischt wird, der seinen Fiffi nicht angeleint hat: Dies kann mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro geahndet werden. Die Anleinpflicht soll auch ohne eine entsprechende Beschilderung gelten. Zur Klarstellung sollen jedoch an den Hauptzugängen zum Hochfeld Hinweisschilder angebracht werden.
Unangeleint dürfen die Hunde weiterhin im „Mönchhof“ und „Läusgrund“ ausgeführt werden. Somit würde „ein Kompromiss zwischen den Interessen der Hundehalterinnen und Hundehalter, der Landwirtschaft, des Obstbaues und des Naturschutzes gefunden“, meint der Gemeindevorstand. rk