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Flüchtlingsunterkunft wird nicht gebaut

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Diese Fläche bleibt vorerst Wiese: Anfang 2022 hatten der Main-Taunus-Kreis und die Stadt die Anwohnerinnen und Anwohner am Berliner Ring noch über die geplante Flüchtlingsunterkunft informiert. wein
Diese Fläche bleibt vorerst Wiese: Anfang 2022 hatten der Main-Taunus-Kreis und die Stadt die Anwohnerinnen und Anwohner am Berliner Ring noch über die geplante Flüchtlingsunterkunft informiert. wein © wein

Pläne für ein Baugebiet stehen Containeranlagen für gut 220 Menschen im Weg

Kelkheim - Auf der Grünfläche am Berliner Ring werden nun doch keine Containeranlagen für die Unterbringung von Geflüchteten errichtet. Das haben jetzt der Main-Taunus-Kreis und die Stadt Kelkheim bekannt gegeben. Der Grund für diesen Verzicht liegt in dem Beschluss der Kelkheimer Stadtverordnetenversammlung, im Gebiet „Hornau West“, in dem diese Fläche liegt, ein größeres Wohngebiet zu entwickeln.

A nfang 2022 hatten der Kreis und die Stadt zu einem Ortstermin mit den Anwohnern gebeten, um die Anwohner über das größere Vorhaben zu informieren. Modulbauten für bis zu 220 Menschen sollten dort entstehen, hatte Landrat Michael Cyriax damals angekündigt. Der Baubeginn sollte Ende 2022/Anfang 2023 sein. Im Januar hatte diese Zeitung noch einmal nachgefragt. Dort hieß es, der Kreis halte an seinem Vorhaben fest.

E nde 2015 hatte der Main-Taunus-Kreis diese Grünfläche bereits gepachtet. Damals gab es die erste große Fluchtbewegung nach Deutschland, der MTK musste innerhalb weniger Wochen mehrere tausend Flüchtlinge unterbringen. Die Städte und Gemeinde waren aufgefordert, Flächen zu benennen, auf denen vorübergehend Wohncontainer errichtet werden könnten. Kelkheim hatte dafür die Grundstücke, die dem Privatgymnasium Dr. Richter und einer privaten Eigentümerin gehören, an den Kreis für zehn Jahre verpachtet. In einer großen Bürgerversammlung in der Stadthalle war die Bevölkerung von Bürgermeister Albrecht Kündiger und dem damals zuständigen Kreisdezernenten Johannes Baron informiert worden. „Tatsächlich gebaut wurde diese Wohnanlage aber nicht, da der Kreis andere Möglichkeiten gefunden hatte, die schneller umzusetzen waren“, heißt es nun.

Für längeren Zeitraum

V or einem Jahr, kurz nach Ausbruch des Ukraine-Krieges, „war an provisorische Bauten gedacht worden. Inzwischen errichtet der Kreis jedoch nicht mehr einfache Container, sondern nachhaltige energiesparende Wohnanlagen, die besser und sehr viel länger als Wohnraum genutzt werden können“, teilt die Stadt in einer mit dem Kreis abgestimmten Mitteilung mit.

Dafür plante der MTK, mehrere Millionen Euro zu investieren mit dem Ziel, dort Unterbringungsmöglichkeiten für einen längeren Zeitraum zu schaffen. Voraussetzung wäre die Verlängerung des Pachtvertrags um weitere zehn Jahre.

A ufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, im Gebiet „Hornau West“ ein Baugebiet in einer Größe von rund 5 Hektar zu entwickeln, habe die Stadt dieser Bitte allerdings nicht entsprechen können, so die Information aus dem Rathaus. „Hornau West“ ist auch Bestandteil des „Großen Frankfurter Bogens“, mit dem das Hessische Wirtschaftsministerium die Schaffung von neuem Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet unterstützt, betont die Verwaltung jetzt zur Bedeutung der Bauprojektes.

D er Kreis und die Stadt seien sich einig, „dass die Errichtung von Wohnanlagen für Geflüchtete nur für die relativ kurze Zeit - der bestehende Pachtvertrag gilt noch gut zweieinhalb Jahre - nicht sinnvoll ist“, heißt es dazu außerdem. Die Kommune werde allerdings versuchen, dem Kreis andere Flächen für diese Wohnanlagen vorzuschlagen. „Wir sind uns als Stadt unserer Verantwortung bewusst“, macht Kündiger deutlich.

U nabhängig von dem Gebiet am Berliner Ring wird gegen Ende des Jahres im Gewerbegebiet in Münster ein Gebäude vom Kreis zur Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Darüber werden der Kreis und die Stadt demnächst informieren. Auf Nachfrage dieser Zeitung hatte der Kreis Ende Januar schon angekündigt, dass diese einst für Arbeit geplante Unterkunft für „eine Kapazität von bis zu 300 Personen gemietet werden“ solle. „Sie werden in Appartements von je zwei bis drei Personen untergebracht. Gemietet werden die Räume ab Zeitpunkt der Übergabe auf zehn Jahre“, teilte der Kreis damals dazu noch mit. wein/red

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