Unfreundliches Finanzamt
Falsches Aktenzeichen angegeben / Behörde hilft nicht
Hofheim - Bekanntlich haben so viele Hausbesitzer ihre Erklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer nicht rechtzeitig abgegeben, dass die gesetzte Frist verlängert wurde. Nicht zu dieser Gruppe gehörte Frank Schwalm, der für den Vorgang auch das offizielle Programm „Elster“ benutzte. Umso erstaunter war der Hofheimer, dass er jetzt vom Finanzamt ein Schreiben mit der Aufforderung erhielt, endlich die Unterlagen einzureichen.
Das irritierte Schwalm, erst recht aber war er irritiert vom unfreundlichen Verhalten der Behörde bei seinen Versuchen, die Angelegenheit zu klären. Da er beim Finanzamt niemanden ans Telefon bekam, begab er sich montags zur Behörde selbst. Dort aber war geschlossen, ohne Hinweis an der Türe, wie lange und warum. Als er einen Mitarbeiter an einem Seiteneingang antraf und fragte, drehte dieser sich wortlos um und ging ins Gebäude zurück. Bei einem erneuten Anruf konnte er zwar einen Mitarbeiter sprechen, der aber keinen anderen Rat wusste als den, sich schriftlich an das Finanzamt zu wenden.
Was die Grundsteuererklärung selbst angeht, so ließ sich die Sache klären. Ungeachtet seiner Eingabe habe das Computerprogramm das Aktenzeichen geändert, berichtet Schwalm. Dass dem Nichtfachmann unter den Nutzern so etwas nicht unbedingt auffällt, liegt auf der Hand. Das falsche Aktenzeichen hat jedenfalls dazu geführt, dass der Vorgang nicht bearbeitet wurde.
In Einzelfällen könne es passieren, dass Bürger irrtümlich falsche oder veraltete Aktenzeichen verwendet haben, lässt die Oberfinanzdirektion Frankfurt wissen. Ob es sich aber tatsächlich nur um Einzelfälle handelt, ist die Frage. Denn Schwalm traf bei seinem Versuch, beim Finanzamt vorzusprechen, gleich mehrere Steuerzahler an, die in der gleichen Absicht gekommen waren. Die Frage ist auch, warum die Finanzbehörden nicht in der Lage sind, auf Unterlagen mit einem falschen Aktenzeichen in irgendeiner Form zu reagieren. Sollte eine Zuordnung der Unterlagen zum richtigen Grundstück anhand von Name und Adresse nicht drin sein, so wäre doch ein Hinweis an die Steuerzahler auf den Fehler eine Möglichkeit, viel Missmut zu vermeiden. Womöglich verbessert sich dies ja noch: Wie die Oberfinanzdirektion versichert, „werden bestehende Prozesse und Abläufe in unseren Finanzämtern kontinuierlich analysiert und optimiert“.
Eine Menge habe sich bereits getan, um Erreichbarkeit und Service zu verbessern, weiß die Pressestelle der Oberfinanzdirektion. Nimmt man Schwalms Darstellungen für bare Münze, scheint da allerdings noch einiges mehr notwendig zu sein. bt