Mieter-Abgabe fließt nach Lorsbach
Für Sozialwohnungen der HWB
Hofheim - Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe muss die Stadt wieder in den sozialen Wohnungsbau stecken - das gehört zur politischen Philosophie dieser Abgabe. Zahlen müssen sie Mieter städtischer Sozialwohnungen, deren Einnahmen bestimmte Grenzen übersteigen. Alleine finanzieren solche Abgaben neue Wohnungen nicht, aber einen Beitrag leisten können sie schon. In Hofheim kommen höhere sechsstellige Beträge zusammen.
Die Stadtverordnetenversammlung hat daher auf Vorschlag des Magistrats einstimmig beschlossen, diese Mittel aus den Jahren 2019 bis 2021 in die geplanten Neubauten in der Hofheimer Straße in Lorsbach zu stecken. Die Hofheimer Wohnungsbaugesellschaft (HWB) als Bauherr bekommt daher aus der Stadtkasse 208 404,07 Euro. Das sind die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe in diesen drei Jahren, reduziert um eine Pauschale für die Arbeit, die die Verwaltung damit hat. Zum Hintergrund: Die HWB ist eine hundertprozentige Tochter der Stadt.
Das Parlament hat sich auch nicht dadurch irritieren lassen, dass die Vorbereitungen für das Projekt unterbrochen wurden, nachdem das Förderprogramm der KfW gestoppt wurde. bt